Grundlagendokument des Euro-Atlantischen Partnerschaftsrates, verabschiedet am 30. Mai 1997 in Sintra/Portugal (Wortlaut)
1. Die Mitgliedstaaten des Nordatlantischen Kooperationsrates und Teilnehmerstaaten der Partnerschaft für den Frieden sind entschlossen, ihre politische und militärische Zusammenarbeit - gestützt auf den Erfolg des NAKR 5) und der PfP - auf eine qualitativ neue Stufe zu stellen, und haben den Beschluß gefaßt, einen Euro-Atlantischen Partnerschaftsrat zu gründen. Dadurch bekräftigen sie ihre gemeinsame Verpflichtung, auf der Grundlage der ihrer Zusammenarbeit zugrunde liegenden gemeinsamen Werte und Prinzipien, wie sie insbesondere im Rahmendokument der Partnerschaft für den Frieden dargelegt werden, Frieden und Stabilität im euroatlantischen Raum zu stärken und auszubauen.
2. Der Euro-Atlantische Partnerschaftsrat wird ein neuer Mechanismus der Zusammenarbeit sein, der einen Rahmen für verstärkte Bemühungen sowohl im Bereich einer erweiterten politischen Dimension der Partnerschaft als auch auf der Ebene der praktischen Zusammenarbeit in der PfP darstellen wird. Er wird der Arbeit der OSZE und anderer einschlägiger Institutionen wie der Europäischen Union, der Westeuropäischen Union und des Europarates in vollem Umfang Rechnung tragen und sie ergänzen.
3. Der Euro-Atlantische Partnerschaftsrat, der Nachfolger des NAKR, wird als Teil eines Prozesses, der sich durch die praktische Arbeit weiterentwickelt, den übergreifenden Rahmen für Konsultationen zwischen seinen Mitgliedern über ein breites Spektrum politischer und sicherheitsrelevanter Fragen bieten. Die PfP wird in ihrer erweiterten Form innerhalb dieses flexiblen Rahmens ein klar erkennbares Element darstellen. Ihre grundlegenden Bestandteile werden erhalten bleiben. Der Euro-Atlantische Partnerschaftsrat wird auf dem bestehenden Rahmen der Öffnungsaktivitäten der NATO aufbauen und dabei deren Vorzüge im Hinblick auf eine transparente Förderung der Zusammenarbeit wahren. Durch die erweiterte politische Dimension der Konsultationen und der Zusammenarbeit, die der Rat ermöglichen wird, können Partnerstaaten, die dies wünschen, einzeln oder in kleineren Staatengruppen direkte politische Beziehungen zum Bündnis herstellen. Zudem wird der Rat den Rahmen dafür bieten, daß die Partnerstaaten soweit wie möglich an Entscheidungen in bezug auf solche Aktivitäten mitwirken können, an denen sie teilnehmen. 4) Der Euro-Atlantische Partnerschaftsrat wird zwei wichtige Grundsätze beibehalten, die den Erfolg der Zusammenarbeit zwischen Bündnisstaaten und Partnerstaaten bisher abstützten. Er wird insofern einen integrierenden Charakter haben, als Möglichkeiten für politische Konsultationen und die praktische Zusammenarbeit allen Bündnisstaaten und Partnerstaaten gleichermaßen offenstehen werden. Zudem wird er den Grundsatz der Selbstdifferenzierung insofern beibehalten, als die Partnerstaaten selbst über den Umfang und die Bereiche ihrer Zusammenarbeit mit der NATO entscheiden können werden. Regelungen im Rahmen des Rates werden Verpflichtungen, die bereits zwischen Partnerstaaten und der NATO auf bilateraler Ebene eingegangen worden sind, sowie Verpflichtungen im Rahmen des PfP-Rahmendokuments einschließlich der Konsultationsbestimmungen unter Nummer 8 unberührt lassen.
5. Der Euro-Atlantische Partnerschaftsrat wird je nach Bedarf in unterschiedlicher Zusammensetzung tagen: - in Plenarsitzungen zur Erörterung politischer und sicherheitsrelevanter Fragen von gemeinsamem Interesse sowie gegebenenfalls zur Unterrichtung über Tätigkeiten mit einem begrenzten Teilnehmerkreis; - im Sitzungen, die mit begrenztem Teilnehmerkreis zwischen dem Bündnis und einer nicht festgelegten Anzahl von Partnerstaaten abgehalten werden, wobei der Schwerpunkt auf bestimmten Aufgaben oder - bei einer Ad-hoc-Zusammenkunft - auf einschlägigen regionalen Fragen liegt. In solchen Fällen werden die anderen Mitglieder des EAPR fortlaufend über die Ergebnisse unterrichtet; - in Sitzungen, die mit begrenztem Teilnehmerkreis zwischen dem Bündnis und Gruppen von Partnerstaaten, die mit der NATO an internationalen Friedensmissionen oder am Planungs- und Überprüfungsprozeß teilnehmen, oder auch in anderen Fällen abgehalten werden, für die diese Zusammensetzung vereinbart worden ist. Die anderen Mitglieder des EAPR werden in geeigneter Weise unterrichtet; - in Sitzungen, die zwischen dem Bündnis und einem einzelnen Partnerstaat abgehalten werden.
Struktur
6. Der Euro-Atlantische Partnerschaftsrat wird in der Regel einmal monatlich auf Botschafterebene in Brüssel zusammentreten.
7. Der Rat wird sowohl auf der Ebene der Außen- als auch auf der Ebene der Verteidigungsminister zweimal jährlich zusammentreten; zusätzliche Tagungen können nach Bedarf angesetzt werden. Der Rat kann gegebenenfalls auch auf der Ebene der Staats- und Regierungschefs zusammentreten.
8. Der Generalsekretär der Nordatlantischen Allianz oder sein Stellvertreter werden den Vorsitz des Rates führen. Der Vertreter eines EAPR-Mitgliedstaates wird nach noch festzulegenden Modalitäten für sechs Monate zum Ehrenpräsidenten ernannt.
9. Die Arbeit des Euro-Atlantischen Partnerschaftsrates wird regelmäßig durch den Politisch-Militärischen Lenkungsausschuß und den Politischen Ausschuß in ihrer Zusammensetzung als gemeinsames Gremium des Bündnisses und aller Partnerstaaten unterstützt. Ein Hochrangiger Politischer Ad-hoc-Ausschuß des EAPR kann sich nach Bedarf mit Angelegenheiten befassen, die ihm übertragen werden. Der EAPR wird auf der Grundlage zunehmender praktischer Erfahrungen prüfen, ob diese Unterstützung durch einen EAPR-Lenkungsausschuß verbessert werden könnte, der die Aufgaben des ehemaligen erweiterten Politischen Ausschusses und des auf der NAKR/PfPEbene zusammentretenden Politisch-Militärischen Lenkungsausschusses miteinander verbinden würde. Der Politisch-Militärische Lenkungsausschuß wird je nach Bedarf in der Zusammensetzung des Bündnisses mit einzelnen Partnerstaaten oder in der Zusammensetzung des Bündnisses mit Gruppen von Partnerstaaten (zum Beispiel im Rahmen des Planungs- und Überprüfungsprozesses) zusammentreten. Der Politisch-Militärische Lenkungsausschuß und der um die Partnerstaaten erweiterte Politische Ausschuß werden mindestens einmal monatlich und bei Bedarf auch häufiger zusammentreten. Andere NATO-Ausschüsse werden die Möglichkeiten für eine Zusammenarbeit mit den Partnerstaaten in bezug auf Kooperationsfragen ausweiten und den EAPR über ihre Arbeit in diesem Bereich unterrichten. Ihre Tätigkeiten werden in den Rahmen des Euro-Atlantischen Partnerschaftsrates integriert werden. Ein wichtiges Element dieses Rahmens wird in neuen Möglichkeiten für Konsultationen der Partnerstaaten mit dem Militärausschuß bestehen. Der Militärausschuß wird auch in bezug auf das erweiterte Spektrum der Konsultations- und Kooperationsmöglichkeiten, die durch die künftige Unterstützungsstruktur für den EAPR geschaffen werden, eine bedeutende Rolle spielen.
Inhalt
10. Der Euro-Atlantische Partnerschaftsrat wird zum Zeitpunkt seiner Gründung den NAKR-Arbeitsplan für Dialog, Partnerschaft und Zusammenarbeit annehmen und ihn durch einen EAPR-Arbeitsplan als Teil seiner künftigen Arbeit ersetzen. Die im Arbeitsprogramm der Partnerschaft enthaltenen Tätigkeiten werden ebenfalls der allgemeinen Zuständigkeit des EAPR unterstellt.
11. Konkrete Themenbereiche, zu denen im Rahmen des EAPR Konsultationen zwischen Bündnisstaaten und Partnerstaaten stattfinden würden, könnten - ohne darauf beschränkt zu sein - folgendes umfassen: politische und sicherheitsrelevante Angelegenheiten, Krisenbewältigung, regionale Angelegenheiten, Fragen der Rüstungskontrolle, Fragen der Verbreitung atomarer, biologischer und chemischer (ABC-)Waffen und der Verteidigung, Probleme des internationalen Terrorismus, Verteidigungsplanung und Verteidigungshaushalte sowie Verteidigungspolitik und -strategie, sicherheitsrelevante Auswirkungen wirtschaftlicher Entwicklungen. Möglichkeiten für Konsultationen und Zusammenarbeit werden auch in bezug auf folgende Bereiche bestehen: zivile Notstandsplanung und Katastrophenschntz, Rüstungszusammenarbeit unter der Ägide der Konferenz der Nationalen Rüstungsdirektoren, nukleare Sicherheit, verteidigungsbedingte Umweltfragen, Koordinierung des zivilen und des militärischen Bereichs der Luftverkehrsregelung, wissenschaftliche Zusammenarbeit sowie Fragen im Zusammenhang mit internationalen Friedensmissionen. Mitgliedschaft
12. Die derzeitigen NAKR-Mitglieder und PfP-Teilnehmerstaaten werden auf Wunsch ohne weiteres Mitglieder des Euro-Atlantischen Partnerschaftsrates. Der Euro-Atlantische Partnerschaftsrat steht anderen OSZE-Teilnehmerstaaten, die dazu in der Lage und bereit sind, seine grundlegenden Prinzipien anzunehmen und zu seinen Zielen beizutragen, zum Beitritt offen. Neue Mitglieder können dem EAPR beitreten, indem sie sich der Partnerschaft für den Frieden durch die Unterzeichnung des PfP-Rahmendokuments anschließen und erklären, daß sie die in dem vorliegenden Dokument aufgeführten Grundlagen des EAPR anerkennen. Der EAPR wird auf gefordert, den Beitritt neuer Mitglieder zu bestätigen.