Die nach dem zweiten Golfkrieg mit der Waffenstillstandsresolution 687 (1991) vom Sicherheitsrat beschlossenen Sanktionen gegen den Irak stellen nach wie vor das umfassendste Sanktionsregime dar, das die Vereinten Nationen je verhängt haben. Die Wirkungen sind unübersehbar. Vertreter der Clinton-Administration und ihr nahestehende Kommentatoren stellten vor allem positive Effekte heraus: Der Irak sei effektiv eingedämmt, sein militärisches Potential betrage allenfalls noch 20% der Kapazitäten von 1990, und Bagdad habe deshalb in den vergangenen zehn Jahren keine aggressiven Akte gegen seine Nachbarn mehr unternommen. Die Reduktion des irakischen Aggressionspotentials ist vor allem das Ergebnis des Rüstungsembargos, eines entscheidenden und weitgehend unumstrittenen Elements des Sanktionsregimes, und der erfolgreichen Tätigkeit von UNSCOM, der UN-Kommission zur Überwachung der Zwangsabrüstung des Irak, in den Jahren 1991 bis 1998.
Auf der Negativseite dagegen stehen die Effekte der allgemeinen Wirtschaftssanktionen, die durch das 1996 in Kraft getretene sogenannte Oil-for-Food-Abkommen und weitergehende Regelungen der Resolution 1284 (1998) zwar gemildert, aber nicht aufgehoben wurden.