21 Mitglieder hatte der Bundesinnenminister in die Unabhängige Kommission „Zuwanderung“ unter Leitung von Rita Süssmuth berufen. Der Bundesregierung wurden 323 Seiten Vorschläge angeboten. Der Minister bedankte sich und stellte seinen eigenen Entwurf vor, der, soweit die Ausschnitte es erkennen lassen, vor allem durch Rationalität überzeugen will. Von Einwanderung ist auch bei ihm nicht die Rede, bei der Kommission gilt diese als „dauerhafte Niederlassung“, während Zuwanderung „alle Arten der Migration“, auch „die mit vorübergehendem Charakter“ meint.
Der Minister soll viele Anregungen aufgegriffen haben, geplant sind ein „Bundesamt für Migration und Flüchtlinge“, als unabhängige wissenschaftliche Forschungseinrichtung ein „Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung“ sowie ein „Sachverständigenrat für Zuwanderung und Integration“, der Jahresgutachten vorlegen wird. Im Schily-Entwurf begründen arbeitsmarktpolitische Strategien den Lauf der Integration, Gesetzeskern ist die Neuregelung – sprich Entwirrung – des Ausländerrechts. Der Zweck, also Ausbildung, Erwerbstätigkeit, Familiennachzug oder Humanität, regelt, ob jemand befristet oder unbefristet einreist. Doch was man über humanitäre und sonstige Migrationen wie Asyl und Kontingente liest, klingt nach Pflichtübung. Minister Schily ist vorsichtig.