Ende Februar legten die Bundestagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf vor (Drucksache 14/8276), der das 1998 verabschiedete Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile ergänzen soll. Insbesondere Verurteilungen nach Paragraph 175 und wegen Desertion, Feigheit oder unerlaubter Entfernung von der Truppe sollen jetzt eindeutig aufgehoben werden. Die Koalitionsfraktionen kommen damit einem Entschließungsantrag nach, den sie im März 2000 selbst eingebracht hatten (Drucksache 14/2984). Vor allem aber reagieren sie auf einen von der PDS ein Jahr später vorgelegten Gesetzentwurf (Drucksache 14/5612), bei dem es sich um nichts anderes als um den SPD-Entwurf aus Vorregierungszeiten zum selben Thema handelt. Dieser alte, aber manchmal effektive Oppositionstrick hatte schon 1998 funktioniert. Denn erst als die damalige Opposition den Entwurf des FDP-Justizministers aufgriff, sahen sich die Unionsparteien zum Handeln gezwungen und lenkten ein.
Diesmal lief es ganz ähnlich. Nachdem über den seit März 2001 vorliegenden PDS-Antrag immer noch nicht entschieden worden war, fand am Abend des 31. Januar dieses Jahres auf Verlangen der Antragsteller eine laut Bundestagsgeschäftsordnung mögliche Aussprache darüber statt, warum die Behandlung dieses Themas immer wieder aufgeschoben werde.