Von gleichen Rechten in ungleicher Lage
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat am 24. September entschieden, dass ein Verbot für Lehrkräfte, in Schule und Unterricht ein Kopftuch zu tragen, bei gegenwärtiger Gesetzeslage nicht rechtens ist. (Vgl. www.bverfg.de/entscheidungen.) Die zum Teil erbittert geführten Kontroversen um die Kopftuch-Frage sind mit dem Urteil keineswegs beigelegt. Im Gegenteil: Der Karlsruher Richterspruch fordert die Bundesländer auf, im Konflikt zwischen der individuellen Glaubensfreiheit und dem staatlichen Neutralitätsgebot "eine für alle zumutbare Regelung", so Vizepräsident Winfried Hassemer, zu finden. Die beiden folgenden Beiträge befassen sich mit zwei zentralen Aspekten: den Umgang mit Glaubensgemeinschaften in einer pluraler werdenden Gesellschaft sowie den Umgang mit Minderheiten und ihren Rechten. Von welchen Schwierigkeiten speziell die Islam-Debatte in Deutschland geprägt ist, zeigt der Beitrag Eberhard Seidels in diesem Heft. - D. Red.
Das Ende September verkündete Kopftuchurteil des Bundesverfassungsgerichts hat mit seinem Gegenstand eines gemeinsam: So wie beim Kopftuch im Unterricht gilt auch für den Richterspruch, dass man sich über seine Signalwirkung nicht recht einigen kann.