Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Gedenkpolitik vom 4. November 2003 (Wortlaut)
Zu den konstitutiven Elementen des wiedervereinten Deutschlands gehört das Gedenken an die Opfer der beiden totalitären Diktaturen des 20. Jahrhunderts: Nationalsozialismus und Kommunismus. Beide sind Bestandteile der deutschen Geschichte. Sowohl die national- sozialistische Herrschaft von 1933 bis 1945 als auch die kommunistische Diktatur von 1945 bis 1989 sind Kapitel unserer Nationalgeschichte.
Es bedarf eines Konzeptes, das Institutionen und historische Orte beinhaltet, die an beide Diktaturen erinnern. In diesem Zusammenhang sei auf eine Reihe historischer Orte und heutiger Gedenkstätten verwiesen, die von beiden Diktaturen zur Unterdrückung von Opposition und Widerstand genutzt wurden. Hier ist der Zusammenhang zwischen den Diktaturen ohnehin evident. Der Umgang mit der "doppelten Vergangenheit" bildet dabei eine besondere Herausforderung. Zur Umsetzung eines beide Diktaturen in Deutschland berücksichtigenden, integralen Konzeptes sind inhaltliche, administrative und finanzielle Fragen und Beteiligungen von Bund und Ländern zu klären. Dabei kann an das "Gesetz zur Errichtung der Stiftung Sächsische Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer politischer Gewaltherrschaft", das der Sächsische Landtag am 28. Februar 2003 beschlossen hat, angeknüpft werden. In Anlehnung daran sollten in einem Gesamtkonzept des Bundes folgende Ziele formuliert werden:
1. Historische Orte, die an politische Gewaltverbrechen während der beiden Diktaturen erinnern, müssen erschlossen werden.
2. Diese Orte sollten nach klaren und transparenten Maßstäben historisch gewichtet werden und einen entsprechenden Rang in der nationalen Erinnerungskultur einnehmen.
3. Diese Orte sollten als nationale Gedenkstätten gefördert und entsprechend betreut werden.
4. Dafür in Frage kommen Orte, die entweder während beider oder jeweils während einer der Diktaturen als Orte von staatlich organisiertem Mord, politischen Gewaltverbrechen, politischer Verfolgung bzw. Staatsterror fungierten.
5. Dazu zählen auch Orte, die in markanter Weise für Opposition und Widerstand gegen die beiden oder jeweils eine der Diktaturen authentisch sind.
6. Dazu zählen weiterhin Orte, die geeignet sind, Strukturen und Methoden der jeweiligen Herrschaftssysteme für die Öffentlichkeit zu dokumentieren.
Die Orte gelten im öffentlichen Bewusstsein als exemplarisch für einen bestimmten Verfolgungskomplex. Nach Maßgabe der Unterrichtung durch die Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 14/1569) handelt es sich um Orte mit einem spezifischen, unverwechselbaren Profil, das sich auf die Authentizität des Ortes gründet. Eine besondere Betrachtung verlangt das Denkmal für die ermordeten Juden Europas, wo die Authentizität des Ortes nicht im Vordergrund steht. Mit Ausnahme des ehemaligen geschlossenen Jugendwerkhofs Torgau liegen wissenschaftlich, museologisch und gedenkstättenpädagogisch fundierte Konzepte vor. Nach derzeitigem Stand sollte das Gesamtkonzept folgende Gedenkstätten, Erinnerungsorte und Dokumentationszentren enthalten:
I. Zentrale Orte der Erinnerung an Repression und Widerstand während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, Stätten von Opposition und Widerstand gegen die NS-Diktatur
– Stiftung Topographie des Terrors, Berlin;
– Gedenk- und Bildungsstätte Haus der Wannsee-Konferenz;
>– Denkmal für die ermordeten Juden Europas; Gedenken der anderen Opfer;– KZ-Gedenkstätte Bergen-Belsen;
– KZ-Gedenkstätte Dachau;
– Gedenkstätte Deutscher Widerstand;
– Gedenkstätte Mittelbau-Dora (in der Stiftung Buchenwald und Mittelbau-Dora).
II. Authentische Orte der Erinnerung und des Gedenkens an die Verbrechen der NS-Diktatur und der kommunistischen Gewaltherrschaft
– Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten (KZ und sowjetisches Speziallager Sachsenhausen und KZ Ravensbrück);
– Gedenkstätte Buchenwald (in der Stiftung Buchenwald und Mittelbau-Dora).
III. Orte der Erinnerung an Repression und Widerstand in der SED-Diktatur, Stätten von Opposition und Widerstand, Flucht und Vertreibung
– Zentrale Untersuchungshaftanstalt des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS), Berlin- Hohenschönhausen;
– Ehemaliger Sitz des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) im "Haus I Normannenstraße", Berlin;
– Gedenkstätte Bautzen;
– Geschlossener Jugendwerkhof Torgau (Konzept muss erarbeitet werden);
– Erinnerungsstätte Notaufnahmelager Marienfelde, Berlin.
IV. Authentische Orte zur Geschichte der deutschen Teilung als Bestandteile der Nationalgeschichte
– Gedenkstätte und Dokumentationszentrum Bernauer Straße, Berlin;
– Gedenkstätte Deutsche Teilung Marienborn;
– Deutsch-Deutsches Museum Mödlareuth.
Diese Erinnerungsorte sollten als Gedenkstätten von herausragender nationaler Bedeutung entsprechend vom Bund im Rahmen des Plafonds gefördert werden. Bei der inhaltlichen Arbeit wirken Bund und das jeweilige Land gleichberechtigt zusammen, die Wissenschaft wird dabei angemessen beteiligt. Alle Gedenkstätten und Einrichtungen, die bisher vom Bund anteilig finanziert wurden und hier nicht genannt sind, werden in der Praxis von diesem Antrag nicht berührt.
Das Gesamtkonzept sollte folgende weitere Regelungen enthalten: Der Bund garantiert die Pluralität der Konzeptionen, die Zusammenarbeit von ehrenamtlichen und professionellen Mitarbeitern sowie individuelles und kollektives Engagement.
Trotz der zentralen finanziellen Verantwortung garantiert der Bund die dezentralen Lernund Zugangsmöglichkeiten, insbesondere die Zusammenarbeit der Gedenkstätten mit Schulen und anderen Trägern politischer Bildungsarbeit. Die genannten herausragenden Orte und Einrichtungen müssen in die Lage versetzt werden, sinnvoll an die universitäre Forschung gekoppelt und nach Möglichkeit institutionell dort integriert zu werden. Im Einzelfall könnte dies als eigenständiger Forschungsbereich innerhalb einer Fakultät etc. realisiert werden. Die Arbeit der Gedenkstätten sollte national und international vernetzt werden. Dies sollte in Form von Mitarbeiteraustausch sowie gemeinsamen Veranstaltungsangeboten und Forschungsprojekten geschehen.
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, vor diesem Hintergrund in Abstimmung mit den Ländern einen Vorschlag vorzulegen, mit welchen Instrumenten und Regelungsmöglichkeiten (z. B. Staatsvertrag) den unterschiedlichen Aspekten des Themenkomplexes Rechnung getragen werden kann, um ein zukunftsfähiges und stringentes Gesamtkonzept umsetzen zu können.
Berlin, den 4. November 2003, Günter Nooke, Bernd Neumann (Bremen), Renate Blank, Hartmut Büttner (Schönebeck), Dr. Peter Gauweiler, Markus Grübel, Volker Kauder, Dr. Günter Krings, Dr. Martina Krogmann, Dr. Norbert Lammert, Vera Lengsfeld, Dorothee Mantel, Erwin Marschewski (Recklinghausen), Melanie Oßwald, Heinrich-Wilhelm Ronsöhr, Kurt J. Rossmanith, Matthias Sehling, Erika Steinbach, Christian Freiherr von Stetten, Edeltraut Töpfer, Wolfgang Zeitlmann, Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion
Begründung
Die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages "Überwindung der Folgen der SEDDiktatur im Prozess der deutschen Einheit" stellte in ihrem Schlussbericht (Bundestagsdrucksache 13/11000, S.227) fest: "Die Erinnerung an die beiden Diktaturen, die die Feindschaft gegen Demokratie und Rechtsstaat verbunden hat, schärft das Bewusstsein für den Wert von Freiheit, Recht und Demokratie. Dies, wie die notwendige Aufklärung über die Geschichte der beiden Diktaturen, ist der Kern des antitotalitären Konsenses und der demokratischen Erinnerungskultur der Deutschen." In diesem Zusammenhang betont die Bundesregierung in einer Unterrichtung (Bundestagsdrucksache 14/1569), dass die Gedenkstätten an den authentischen Orten zur Erinnerung an beide Diktaturen und zum Gedenken an ihre Opfer als Stützpunkte von zentraler Bedeutung seien. Die Erinnerungskultur müsse als gesamtstaatliche und gesamtgesellschaftliche Aufgabe angesehen werden. Die Erinnerung an die NS-Terrorherrschaft und die SED-Diktatur und das Gedenken an die Opfer und den Widerstand sind Teile des demokratischen Selbstverständnisses der Bundesrepublik Deutschland. Weiterhin betont die Bundesregierung, dass dieses Erinnern zur Festigung des Bewusstseins für Freiheit, Recht und Demokratie beitrage und den antitotalitären Konsens in Deutschland stärke.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt diese Einschätzung der Bundesregierung.
In der Folge des Sieges der Alliierten des Zweiten Weltkrieges über den Nationalsozialismus und der Besetzung Deutschlands durch die Siegermächte konnten Demokratie und Rechtsstaat nur in den westlichen Besatzungszonen etabliert werden. Im Ostteil wurde mit massiver Hilfe der Siegermacht Sowjetunion der kommunistischen SED zur Herrschaft verholfen.
Diese war zu keinem Zeitpunkt rechtsstaatlich und durch demokratische Wahlen legitimiert.
Die 40jährige SED-Herrschaft auf dem Boden der sowjetischen Besatzungszone ist auch ein direktes Ergebnis der unmittelbar vorausgegangenen NS-Herrschaft. Beide Diktaturen standen jeweils auf ihre Weise einem demokratischen Rechtsstaat diametral entgegen und bekämpften diesen. Der Widerstand gegen diese Diktaturen war mit unzähligen Opfern verbunden. Vor dem Hintergrund dieser historischen Entwicklungen und der offenkundigen Zusammenhänge erklärt sich auch die Genesis bundesrepublikanischer Erinnerungskultur.
Bis zum 3. Oktober 1990 ist für beide Teile Deutschlands ein unterschiedlicher Umgang beim Gedenken an die Diktaturen zu konstatieren. Im Mittelpunkt einer nationalen Erinnerungskultur stand lediglich die Zeit des Nationalsozialismus. Im Westen Deutschlands zog der Parlamentarische Rat in Form des Grundgesetzes klare Konsequenzen aus den Erfahrungen mit der NS-Diktatur. Spätestens seit den 60er und 70er Jahren erfuhren authentische Orte des Gedenkens an die NS-Diktatur durch breite wissenschaftliche, publizistische, politische und gesellschaftliche Auseinandersetzungen große Aufmerksamkeit. Sowohl bürgerschaftliches Engagement als auch die klare und unmissverständliche Übernahme gesamtstaatlicher Verantwortung durch die verschiedenen Bundesregierungen führten zu einer umfangreichen Dokumentation der historischen Ereignisse und einer allmählich sich tief verwurzelnden, lebendigen Erinnerungskultur. Für die öffentliche Auseinandersetzung mit der NS-Diktatur sowohl in der sowjetisch besetzten Zone (SBZ) als auch in der DDR war der ideologisch definierte Begriff vom "Antifaschismus" maßgebend. Nicht zuletzt diente diese Form der Interpretation des "antifaschistischen Kampfes" zur Legitimierung der SED-Herrschaft. Die in den späten fünfziger und frühen sechziger Jahren in der DDR entstandenen "Nationalen Mahn- und Gedenkstätten" waren in ihrem Ansehen somit von Anfang an diskreditiert, wie auch die Enquete-Kommission "Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozess der deutschen Einheit" feststellte (a.a.O., S. 230 ff.). Diese spezifische, von der SED-Ideologie geprägte Erinnerungskultur wies erhebliche Defizite insbesondere bei der Darstellung der Geschehnisse an den authentischen Orten auf. Außerdem wurde nicht aller Opfer der NSDiktatur gleichermaßen gedacht. Gleichwohl waren diese Orte Stätten des Gedenkens und der Trauer. Die am 3. Oktober 1990 erfolgte Wiederherstellung der staatlichen Einheit ermöglichte die Um- bzw. Neugestaltung dieser "Nationalen Mahn- und Gedenkstätten".
Schon in den späten achtziger Jahren hatte das bürgerschaftliche Engagement einzelner Oppositionsgruppen dazu Vorarbeiten geleistet. Neue Ausstellungen nach 1990, Grundlagenforschung zur Geschichte der einzelnen Orte, die konservatorische Sicherung der authentischen Orte und die Dokumentation der ideologischen Instrumentalisierung der Gedenkstätten durch die SED führten zu einer differenzierten und pluralistischen Gedenkstättenarbeit. Dieser Prozess der Umgestaltung dauert noch an und ist an einzelnen Orten wie Buchenwald und Sachsenhausen weitestgehend abgeschlossen, wie die Bundesregierung in ihrer Unterrichtung (Bundestagsdrucksache 14/1569) feststellt. Die Enquete-Kommissionen des Deutschen Bundestages zur SED-Diktatur haben nicht allein wichtige Erkenntnisse und zahlreiche wissenschaftliche Expertisen erbracht, sondern darüber hinaus einen prinzipiellen Anstoß für die Erforschung der SED-Diktatur geliefert, der in vielfältiger Weise durch wissenschaftliche Forschung, aber auch die Dokumentationsaktivitäten der Bürgerrechtsbewegung aufgenommen wird. Auch diese vielgestaltige Arbeit sollte in den geplanten Gedenkstätten für einen breiteren Kreis sichtbar werden.
Jedoch muss im Jahr 2003 festgestellt werden, dass dem Gedenken an die Opfer der beiden Diktaturen ausgesprochen unterschiedlich Rechnung getragen wird. Trotz des unmittelbaren Zusammenhangs von NS- und kommunistischer Herrschaft als Bestandteile unserer Nationalgeschichte wird an die Zeit der SED-Diktatur auf nationaler Ebene nur marginal gedacht. Allein die 1996 in zweiter Auflage erschienene Dokumentation "Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus" umfasst 1800 Seiten. Vergleichbares existiert bezogen auf die zweite deutsche Diktatur nicht. Damit entsteht der falsche Eindruck, dass diese SEDDokumente Diktatur lediglich als regionales Ereignis auf dem Boden der ehemaligen sowjetischen Besatzungszone und späteren DDR zu betrachten und eben nicht als Bestandteil der gemeinsamen deutschen Nationalgeschichte darzustellen sei. Dieser falschen und für die Erinnerungskultur fatalen Fehleinschätzung sollte nicht weiterhin Vorschub geleistet werden. Der für das Verständnis unserer Geschichte so wichtige Zusammenhang zwischen beiden Diktaturen und das Gedenken an deren Opfer muss sich in einem stringenten Gesamtkonzept wiederfinden.
Zwar sind seit dem 3. Oktober 1990 neue Gedenkstätten entstanden. Dort werden insbesondere die Geschichte der sowjetischen Speziallager in der SBZ, der Haftanstalten für politische Gefangene in der DDR sowie Opposition, Widerstand, Flucht und Vertreibung dokumentiert. Aber diese Gedenkstätten sollten in viel stärkerem Maße in den Fokus nationaler Gedenkkultur gerückt werden. Die Erinnerung an die SED-Diktatur – wie die an die NS-Diktatur – beruht in der Bundesrepublik Deutschland zu einem wesentlichen Teil auf bürgerschaftlichem Engagement. Aber diese Gedenkstätten stehen vor besonderen Herausforderungen und benötigen eine gezielte Unterstützung seitens des Bundes. Einerseits ist die Förderung der Erinnerung, des Gedenkens und von Gedenkstätten sowohl der NS-Terrorherrschaft als auch der SED-Diktatur Aufgabe der Gesellschaft, der Kommunen und Länder. Aber der Bund sollte in viel stärkerem Maße als bisher Gedenkstätten und Projekte zur Erinnerung an die SED-Diktatur und den Widerstand gegen sie fördern, wenn diese von nationaler Bedeutung sind. Dies entspräche auch den Intentionen, die von der Bundesregierung 1999 selbst aufgestellt wurden (Bundestagsdrucksache 14/1569). Zu diskutieren wäre auch eine alternative Form der Finanzierung, wenn alle Bundesländer gleichermaßen ihren Beitrag leisten. Die konkrete Verantwortung beim Umgang mit der historischen Vergangenheit beider Diktaturen in Deutschland kann nicht nur von den Ländern getragen werden, auf deren Territorium sich die Gedenkstätten von herausragender nationaler Bedeutung befinden. Die Bundesländer, auf deren Territorium keine solchen Gedenkstätten existieren, müssten in diesem Fall in die Verantwortung einbezogen werden. Demnach sollte die finanzielle Aufteilung auf alle Bundesländer nach einem festzulegenden Finanzierungsschlüssel verhandelt werden. Die Bundesregierung möge aktiv eine gesellschaftliche Debatte in Gang setzen, in der sowohl die Eigenart der im Folgenden genannten Gedenkstätten respektiert wird als auch vor allem die finanziellen Lasten gleichermaßen auf alle Bundesländer verteilt werden. Dies könnte in Form einer Bund-Länder- Stiftung realisiert bzw. vorhandene Einrichtungen dafür genutzt werden.
In den Kontext der Folgen der Diktaturgeschichte sowie der Überwindung totalitärer Regime in Deutschland gehört auch das Gedenken an folgende Opfergruppen, Ereignisse sowie Themenkomplexe:
– Opfer von Krieg und Vertreibung;
– zivile Opfer der alliierten Luftangriffe des Zweiten Weltkrieges;
– friedliche Revolution und Wiederherstellung der staatlichen Einheit.
Ziel einer gesellschaftlichen Debatte sollte es sein, auch an diese Ereignisse in Form von jeweils zentralen Gedenkstätten von nationaler Bedeutung zu erinnern. Hier sollte schnellstens an die Diskussion um ein Zentrum gegen Vertreibungen sowie ein Mahnmal für die Bombenopfer des alliierten Luftkrieges angeknüpft werden.
In Bezug auf die friedliche Revolution und Wiederherstellung der staatlichen Einheit sei auf den Gruppenantrag zur Errichtung eines Denkmals für Freiheit und Einheit auf der Berliner Schlossfreiheit vom 6. April 2000 (Bundestagsdrucksache 14/3126) verwiesen. Hier sollte es sich um ein neues Nationaldenkmal handeln, dass besonders an die Aktiva neuester deutscher Geschichte erinnert. Alle drei noch zu schaffenden Gedenkorte sind in diesem Antrag nicht enthalten, weil es zurzeit noch keine entsprechenden Zentren oder Denkmale gibt, die darüber stattfindende gesellschaftliche Diskussion noch nicht abgeschlossen ist und deshalb der hier zu betrachtende Sachzusammenhang zwischen originärem Ort des Geschehens und klarer Täter-Opfer-Perspektive nicht gegeben ist.
Da außer Zweifel steht, dass auch diese Ereignisse und das Gedenken daran von herausragender nationaler Bedeutung sind, sollte die Möglichkeit geschaffen werden, in nächster Zeit entsprechende Stätten zu errichten. Die Beziehungen zu den bestehenden, vorn beschriebenen Einrichtungen sind zu klären.