Ausgabe April 2005

Atomwaffen und Völkerrecht

"Man kann nicht von anderen den Verzicht auf Atomwaffen verlangen, während man selbst eigene besitzt und weiter entwickelt," hat unlängst der Generaldirektor der Internationalen Atomenergie-Agentur (IAEA) Mohamed El Baradei konstatiert.1 Vermeintlich eine simple Wahrheit - und dennoch wird auf der bevorstehenden Vertragsstaaten-Konferenz zur Überprüfung des Nichtverbreitungs-Vertrages (NV-Vertrag)

"Man kann nicht von anderen den Verzicht auf Atomwaffen verlangen, während man selbst eigene besitzt und weiter entwickelt," hat unlängst der Generaldirektor der Internationalen Atomenergie-Agentur (IAEA) Mohamed El Baradei konstatiert.1 Vermeintlich eine simple Wahrheit - und dennoch wird auf der bevorstehenden Vertragsstaaten-Konferenz zur Überprüfung des Nichtverbreitungs-Vertrages (NV-Vertrag) vom 2. bis 27. Mai 2005 in New York heftig um die daraus zu ziehenden konkreten Konsequenzen gerungen werden.

Denn während beispielsweise die Regierungen der USA und der EU-Staaten von der Staatsführung des Iran verlangen, sich dem IAEA-Kontrollregime vorbehaltlos zu unterwerfen2 und außerdem von dem geplanten Bau von Urananreicherungsanlagen Abstand zu nehmen,3 entwickeln und betreiben sie im eigenen Zuständigkeitsbereich selbst solche Anlagen und exportieren sie seit langem.

In ähnlicher Weise macht man Nordkorea, das am 10.

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