Ausgabe Mai 2018

§219a: Der Kulturkampf um Abtreibung

Nachdem selbsternannte Lebensschützer die Allgemeinärztin Kristina Hänel wegen »unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche« angezeigt hatten, verurteilte ein Gericht sie Ende vergangenen Jahres zu einer Geldstrafe. Kirsten Achtelik und Eike Sanders analysieren die Strategien der »Lebensschützer« und plädieren für ein Ende der Strafbarkeit von Abtreibungen.

Der neue Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wunderte sich Mitte März in der „Bild“: „Wenn es um das Leben von Tieren geht, da sind einige, die jetzt für Abtreibungen werben wollen, kompromisslos. Aber in dieser Debatte wird manchmal gar nicht mehr berücksichtigt, dass es um ungeborenes menschliches Leben geht.“[1] Wie geht denn das: Sich „kompromisslos“ für die Rettung der Wale einsetzen, Kröten über die Straße tragen oder gar vegan essen, „aber“ den Paragraphen 219a – das sogenannte Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche – abschaffen wollen?

Auslöser der bemerkenswerten Äußerung Spahns war die Verurteilung der Ärztin Kristina Hänel im November 2017 wegen Verstoßes gegen den Paragraphen 219a[2] und die darauffolgende gesellschaftliche und parlamentarische Debatte. Angezeigt wurde Hänel unter anderem von der Initiative „Nie Wieder!“ des radikalen „Lebensschützers“ Klaus Günter Annen. Auf ihrer Website listet die Ärztin die von ihr angebotenen Leistungen auf, neben EKG und Lungenfunktionsuntersuchung auch Schwangerschaftsfeststellung und -abbruch. Über ein Kontaktformular können weitere Informationen angefordert werden. Was an dieser recht dezenten und spärlichen Information „Werbung“ sein soll, mag man sich zu Recht fragen. Doch das Gericht sah in den für die Abtreibungen gezahlten Honoraren den im Gesetz verbotenen „Vermögensvorteil“ für die Ärztin und verurteilte Hänel zu einer Geldstrafe von 6000 Euro. Der Berufungsprozess soll am 6. September dieses Jahres stattfinden.

Hier zeigt sich: Was einem angeblich kommerzialisierten Abtreibungsgeschäft vorbeugen soll, erschwert Schwangeren in erster Linie den Zugang zu Informationen. Es geht nicht darum, dass in bunten Werbespots Abtreibungen zum Sonderpreis angeboten werden, sondern um sachliche Informationen. Derzeit ist die Lage für ungewollt Schwangere nämlich äußerst schwierig: Suchen sie im Internet nach Ärztinnen und möglichen Abtreibungsverfahren, landen sie schnell auf Webseiten radikaler Abtreibungsgegner – voll mit falschen, oft Angst machenden Darstellungen. Zudem zeigen der „Lebensschützer“ Klaus Günter Annen und seine Initiative „Nie Wieder!“ systematisch Ärztinnen und Ärzte an, die auf ihren Webauftritten ähnlich informieren wie Hänel – nach eigenen Angaben bislang um die 200. Zwar werden die Verfahren meist eingestellt, doch auch das kostet Geld, Zeit und Nerven. Die Verunsicherung ist groß, viele Ärzte haben deshalb nach einer solchen Strafanzeige ihr Angebot aus dem Internet genommen.

»Spahn bemüht drei Topoi des Kulturkampfes der ›Lebensschützer‹.«

Durch den Prozess gegen Hänel ist dieses Problem nun auch von der Politik wahrgenommen worden. Sah es zunächst so aus, als könne die Zeit der Sondierungsgespräche dafür genutzt werden, den Paragraphen abzuschaffen oder wenigstens zu reformieren, machte die SPD-Fraktion diese Hoffnungen bald wieder zunichte und zog ihren entsprechenden Antrag zurück. Zwar betonen Bundesfamilienministeriun Franziska Giffey (SPD) und Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) nach wie vor ihre Reformbereitschaft, aber das offene Fenster einer fraktionsübergreifenden Einigung von SPD, Grünen, Linken und FDP ist nun erst einmal wieder geschlossen. Nun muss ein Kompromiss mit der Union gefunden werden – und es ist zu befürchten, dass mit dem CDU-Rechtsaußen Jens Spahn als Gesundheitsminister weiterhin eher Provokationen als Reformen zu erwarten sind.

Denn mit seiner oben zitierten Aussage bemühte Spahn drei Topoi des weltweit erstarkenden Kulturkampfes der „Lebensschutz“-Bewegung: erstens die entmündigende Unterstellung, abtreibende Frauen und Ärztinnen wüssten nicht, was sie tun; zweitens die Gleichsetzung jeglichen Lebens; und drittens die Frontstellung Rechtskonservativer gegen „die 68er“, Feminismus, Linke und Grüne.[3]

Bereits 2013 warnte Spahn mit der Aussage „solche Pillen sind nun mal keine Smarties“[4] vor der rezeptfreien Abgabe der „Pille danach“. Diese verhindert als „Notfallverhütung“ den Eisprung und muss deswegen möglichst bald nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr eingenommen werden. Anders als zuvor orakelt wurde, verzeichneten die Krankenkassen keine steigenden Medikationen, seitdem Frauen sich die „Pille danach“ rezeptfrei in der Apotheke besorgen können.

Spahns Warnung offenbarte jedoch schon damals jene paternalistische Haltung gegenüber Frauen, die auch der „Lebensschutz“-Bewegung eigen ist: Die Verantwortung einer Frau für ihren eigenen Körper dürfe man nicht ihr alleine überlassen, erst recht nicht, wenn sich in ihm potentiell wachsendes menschliches Leben befinden könnte. Um sich des Vorwurfs der Frauenfeindlichkeit zu erwehren, wird die Bewegung nicht müde zu betonen, dass eine Abtreibung immer zwei „Opfer“ habe, das „Kind“ und die „Mutter“. Sie will daher die Frauen vor sich selbst schützen. Zur Argumentation der „Lebensschutz“-Bewegung gehört dabei die fundamentale Verknüpfung von Frau-Sein mit Mutter-Sein. Eine Frau, die aus freien Stücken kinderlos bleiben will, oder eine, die sich ohne Zwang gegen das Austragen einer ungewollten Schwangerschaft entscheidet, kommt in der Vorstellungswelt der „Lebensschutz“-Bewegung nicht vor. Diese Frauen würden quasi gegen ihre „Natur“ handeln. Für die „Lebensschutz“-Bewegung sind es vor allem die an der Schwangerschaft beteiligten Männer oder das Umfeld, die die Schwangeren zum Abbruch drängen.

Zugleich dominiert in der Agitation der „Lebensschutz“-Bewegung die Gleichsetzung zwischen einem Embryo und einem geborenen Menschen, so auch bei Spahn. Das Bild von der gleichen Schutzbedürftigkeit jeglichen menschlichen Lebens, das den Unterschied zwischen einem Embryo und einem geborenen Menschen aufhebt, ist in der Bewegung Common Sense.

»Der Kulturkampf wird juristisch und moralisch geführt.«

Dies wird besonders deutlich an den Argumenten gegen die Präimplantationsdiagnostik (PID). So verwischt die „Lebensschutz“-Aktivistin Gloria von Thurn und Taxis jegliche Abstufung in der Entwicklung menschlichen Lebens, wenn sie behauptet, die Vernichtung von Embryonen, die nicht in die Gebärmutter eingesetzt werden, verstoße gegen das Tötungsverbot. Geborene Menschen und Achtzeller erscheinen hier als ein und dasselbe.[5] PID ist in Deutschland seit Dezember 2011 in Ausnahmefällen erlaubt, wenn aufgrund der genetischen Veranlagung der Wunscheltern eine schwerwiegende „Erbkrankheit“, eine Tot- oder Fehlgeburt wahrscheinlich erscheinen. Es geht explizit um die Auswahl eines „gesunden“ Embryos, der anschließend transferiert wird.[6]

Wenn Spahn und andere die Gleichsetzung jeglichen (potentiellen) Lebens nun auf die Tierwelt ausweiten, ist das reine Polemik und muss in erster Linie als strategischer Seitenhieb auf die Grünen und ihre Vergangenheit in der Öko-Bewegung verstanden werden. Neu ist sie jedoch nicht. Seit Jahrzehnten produziert beispielsweise das katholisch-fundamentalistische Christopheruswerk e. V. in Münster Aufkleber, auf denen ein niedliches Robbenbaby ein Schild hochhält: „Rettet die Menschenbabys! Stoppt Abtreibung!“ Der Umweltbewegung und der linken Zivilgesellschaft wird damit Doppelmoral oder gar moralische Degeneration vorgeworfen.

Ein noch beliebteres Feindbild ist die angebliche Auflösung der Geschlechtsidentitäten durch den Feminismus und die Emanzipationsbewegungen von LGBTIQ*.[7] In der Verurteilung einer angeblich „unnatürlichen“ und „unmoralischen“ reproduktionsunabhängigen Sexualität und der Denunziation der emanzipatorischen Bewegungen als „Homo-Lobby“ und „Gender-Ideologie“ trifft sich die „Lebensschutz“-Bewegung mit der (extremen) Rechten.

Die „Lebensschutz“-Bewegung sieht sich im Widerstand gegen eine „Kultur des Todes“ und hat einen Kulturkampf ausgerufen: Die „alten Strukturen“ seien in „völliger Auflösung“, behauptete etwa Paul Cullen, der Vorsitzende der wichtigen „Lebensschutz“-Organisation Ärzte für das Leben e. V. (ÄfdL). Cullen entwarf in einer Rede folgendes Schreckensszenario: „Ziel der herrschenden gesellschaftlichen Kräfte ist es, den Menschen radikal zu isolieren. Ihm sollen seine familiären, nationalen, kulturellen und bildungsabhängigen, seine religiösen Bindungen, ja selbst seine geschlechtliche Identität entrissen werden. Gleichzeitig wird er mit Konsum und Unterhaltung verwirrt und so zu einem Rädchen im Produktionsprozess gemacht.“ Es gebe aber Widerstand gegen das „polit-mediale Establishment“, „die Zeit des Anpassens und Zurückweichens“ sei vorbei, der „Gegner“ könne nicht überzeugt, sondern nur besiegt werden. Cullens Rede ist nur eines von mehreren Beispielen, die zeigen, dass sich die Bewegung mit dem Erstarken der (extremen) Rechten in Europa und den USA im Aufwind sieht und ihren Ton massiv verschärft.[8]

Es handelt sich also um einen Kulturkampf, der juristisch und moralisch geführt wird. Dabei nutzt die „Lebensschutz“-Bewegung die Widersprüchlichkeit einer verzwickten Gesetzeslage. Für diesen steht symptomatisch der Paragraph 219a, mit dessen Hilfe die Bewegung Ärztinnen und Ärzte einschüchtert. Seit Jahren berichten Schwangerenberatungsstellen, dass es immer weniger Ärzte und Kliniken gibt, an die sie ungewollt Schwangere für Abbrüche vermitteln können. In ländlichen Regionen war die Versorgungslage schon immer schlecht – insbesondere dort, wo viele Kliniken in katholischer Hand sind. Mancherorts kann eine Patientin kaum noch zwischen verschiedenen Ärzten und damit auch zwischen verschiedenen Abtreibungsverfahren wählen. In einigen Regionen müssen Frauen bereits über 100 Kilometer für einen Abbruch zurücklegen.[9]

Indem sie an das Gewissen der Ärztinnen appelliert, will die „Lebensschutz“-Bewegung diese Situation weiter verschärfen: Der Paragraph 12 des Schwangerschaftkonfliktgesetzes sieht für Mediziner ein Recht auf Weigerung vor, begründet durch die Gewissens- und die Religionsfreiheit. Unter dem Motto „Abtreibungsausstieg“ richtet sich beispielsweise die „Lebensschutz“-Organisation Tiqua e. V. explizit an „Ärzte, medizinisches Personal und Beraterinnen“ und fordert diese in Briefen sowie auf einem Blog auf, sich Abtreibungen zu verweigern.[10]

Hinter dem drohenden Versorgungsengpass und dem Gerangel um den Paragraphen 219a steht ein grundsätzliches Problem: die prinzipielle Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen. Die bestehende Gesetzgebung ist geprägt von der Gegenüberstellung des Lebensrechts des Embryos einerseits und dem Recht der Frau auf Selbstbestimmung über ihren eigenen Körper andererseits. Das Bundesverfassungsgericht hat in beiden relevanten Urteilen von 1975 und 1993 dem „Lebensschutz der Leibesfrucht“ den Vorrang eingeräumt. Die „grundsätzliche Pflicht zum Austragen des Kindes“ erfordere eine grundsätzliche Strafbarkeit des Abbruchs.[11] Allerdings geht die bis heute gültige Version des Paragraphen 218 auch davon aus, das „ungeborene Leben“ könne besser mit als gegen die Schwangere geschützt werden. Daher ist Abtreibung zwar rechtswidrig, bleibt aber straffrei, sofern sie bis zur 12. Woche erfolgt, die Schwangere eine Pflichtberatung absolviert und anschließend eine dreitägige Wartezeit eingehalten hat. Es gibt hierzulande also kein Recht auf Abtreibung, Abbrüche gelten nicht als Teil der medizinisch notwendigen Versorgung und werden daher auch in der Ausbildung nicht gelehrt.

Erst allmählich wird in der aktuellen Auseinandersetzung klar, wie tabuisiert und schambesetzt die Themen weibliche Sexualität, ungewollte Schwangerschaften und Abtreibungen weiterhin sind. Das wird sich auch mit einer Streichung des Paragraphen 219a, so nötig sie ist, nicht grundlegend ändern. Feministinnen müssen dafür endlich wieder für die Abschaffung des Paragraphen 218 kämpfen: Abtreibung darf keine Straftat sein.

[1] Zit. nach: Jens Spahn über Abtreibungen: „Es geht um ungeborenes menschliches Leben“, www.spiegel.de, 18.3.2018.

[2] „Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften […] seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise […] eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs […] anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekannt gibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

[3] Vgl. dazu das neue Buch von Eike Sanders, Kirsten Achtelik und Ulli Jentsch, Kulturkampf und Gewissen. Medizinethische Strategien der „Lebensschutz“-Bewegung, Berlin 2018.

[4] Zit. nach Timot Szent-Ivanyi, Pille danach. Verhütung in allerletzter Minute, www.berliner-zeitung.de, 12.1.2014.

[6] Vgl. zur Kritik aus menschenrechtlicher, behindertenpolitischer und feministischer Perspektive: Gen-ethisches Netzwerk e.V., PID ist keine Vorsorge, sondern Selektion. Verbände nehmen Stellung, www.gen-ethisches-netzwerk.de.

[7] Die Abkürzung steht für lesbische, schwule, bisexuelle, transsexuelle, transgender, intersexuelle und queere Menschen.

[8] Paul Cullen, „Quo vadis, Lebensschutz?“ Rede beim Lebensrecht-Forum in Kassel am 19.11.2016, www.kath.net.

[9] Vgl. das Interview mit Kirsten Kappert-Gonther, „Strafe schreckt ab“, www.taz.de, 28.7.2017; Eiken Bruhn, Die ungewollte Patientin, www.taz.de, 6.3.2017; Dinah Riese und Hanna Voss, Der lange Weg zur Abtreibung, www.taz.de, 8.3.2018.

[11] Bundesverfassungsgericht. BVerfGE 39, 1 – Schwangerschaftsabbruch I. 1975; BVerfGE 88, 203 – Schwangerschaftsabbruch II. 1993.

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