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Wohl noch nie hat ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) derartig viel Protest in ganz Europa ausgelöst wie das vom 5. Mai 2020 zu den Anleihekäufen der Europäischen Zentralbank (EZB).[1] Die Europarechtler sind empört, denn über EU-Recht entscheide ausschließlich der EuGH. Viele Ökonomen fürchten um die Stabilität des Euro. Politiker warnen vor dem schlechten Beispiel für andere, gemeint sind vor allem die Rechtspopulisten in Ungarn und Polen. Die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen lässt sogar ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland prüfen. Doch juristisch überzeugt das komplexe Urteil durchaus. Politisch allerdings ergeben sich in der Tat problematische Konsequenzen, nämlich für die Geld- und Fiskalpolitik der EZB. Und damit hat das Urteil – angesichts der dramatischen wirtschaftlichen Probleme in der Coronakrise – letztlich auch existentielle Bedeutung für die Zukunft der EU. Über die Rechtmäßigkeit des Aufkaufs von Staatsanleihen hat das BVerfG allerdings noch keineswegs endgültig entschieden; die EZB (und der EuGH) wurden vielmehr verpflichtet, Argumente für ihr bisheriges Agieren nachzuliefern. Karlsruhe kritisiert damit auch die Selbstherrlichkeit des EuGH, der an Begründungen spart und gerne seine Kompetenzen überschreitet.