Der Deal im deutschen Strafprozess
Der Prozess um den ehemaligen VW-Personalvorstand Peter Hartz hat es ebenso gezeigt wie der „Fall Mannesmann“: Der deutsche Strafprozess unterliegt einer radikalen Veränderung. Diese Entwicklung vollzieht sich nicht in gesetzlichen Formen, sondern auf dem Wege der außergesetzlichen Rechtspraxis des Aushandelns des Urteilsspruchs zwischen den Prozessbeteiligten.