Ausgabe Februar 1995

Budapester Dokument 1994

Erklärung zum fünfzigsten Jahrestag der Beendigung des Zweiten Weltkrieges (Wortlaut)

1. Im Jahre 1995 begeht die Menschheit den 50. Jahrestag der Beendigung der Kämpfe des Zweiten Weltkriegs, der Leid und Zerstörung in nie dagewesenem Ausmaß mit sich brachte.

2. Wir trauern um Millionen und aber Millionen von Menschen, die ihr Leben lassen mußten. Wir ehren das Andenken all jener, die für den Sieg der Menschlichkeit und gegen Diktatur, Unterdrückung und Aggression gekämpft haben.

3. Der Zweite Weltkrieg und seine tiefgreifenden und lang anhaltenden Folgen sind uns eine ständige Warnung, uns mit all unserer Energie und Entschlossenheit für die Einhaltung der Prinzipien der Schlußakte von Helsinki einzusetzen. Durch die Kraft seiner Ideen, durch den Mut von Männern und Frauen, durch die Willensstärke der Völker hat sich Europa letztlich selbst vom Erbe der Vergangenheit befreit und ist in ein neues Zeitalter der Demokratie, des Friedens und der Einheit eingetreten. Geleitet von unserem Wunsch, ein wahrhaft vereintes Europa zu schaffen, bekräftigen wir, die Staats- und Regierungschefs der an der KSZE teilnehmenden Staaten, daher unsere Absicht, in einem Europa ohne Mauern, ohne ideologische Schranken und ohne politische Feindseligkeiten eine immer engere Zusammenarbeit anzustreben.

4. Die KSZE bildet den angemessenen und unerläßlichen Rahmen für den gegenwärtigen Prozeß des Wandels. Als eine Staatengemeinschaft, die sich der Freiheit und der Demokratie von Vancouver bis Wladiwostok verschrieben hat, sind wir bereit, das KSZE-Potential zur Verhinderung neuer Spaltungen und Teilungen in der KSZE-Region in vollem Umfang zunutzen und allen Teilnehmerstaaten Sicherheit- und Stabilität zu gewährleisten.

5. Zu viele Teile unserer Gemeinschaft sind noch immer von Gewalt und Blutvergießen überschattet. Wir alle sind aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, daß die Barbarei im KSZE-Gebiet keinen Nährboden findet.

6. Im Gedenken an die Tragödie des Zweiten Weltkriegs und im Bewußtsein der in unseren Tagen zu beobachtenden Gewalttaten und Konflikte zwischen und innerhalb von Staaten - verweisen wir auf die Verpflichtung, uns jeder gegen die territoriale Integrität oder politische Unabhängigkeit eines Staates gerichteten Androhung oder Anwendung von Gewalt oder jeder sonstigen mit den Grundsätzen und Zielen der Charta der Vereinten Nationen und der Schlußakte von Helsinki unvereinbaren Handlung zu enthalten; - erklären wir voller Entschlossenheit, daß die Teilnehmerstaaten ihre Bemühungen verstärken werden, um alle schwelenden Konflikte zu beenden und künftigen Generationen Heimsuchungen durch neue Kriege in jedweder Form zu ersparen, unter anderem durch eine Erziehung im lichte der aus der Geschichte der Kriege gewonnenen Erfahrungen.

7. Wir sind überzeugt, daß die Enthaltung dieser Verpflichtung die beste Möglichkeit ist, Gerechtigkeit gegenüber jenen zu üben, die für Frieden, Freiheit, Demokratie und Menschenwürde gekämpft haben, und der Opfer des Zweiten Weltkrieges zu gedenken. Nur so werden wir gewährleisten können, daß sich solche Tragödien niemals wiederholen und daß sich Europa zu einem geeinten Kontinent des Friedens, der Stabilität, der Zusammenarbeit und des Gedeihens wandelt.

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