Wenn drei Personen den Pass desselben Staates besitzen, bedeutet das im Falle der Bundesrepublik Jugoslawien nicht, dass diese drei Personen auch tatsächlich wie Bürger ein und desselben Staates leben. Nehmen wir die exemplarische Geschichte vom Bürger S., einem Serben aus Belgrad. Er würde kaum freiwillig in die südserbische Provinz Kosovo fahren, um dort, sagen wir, seinen albanischen Studienfreund, die Person A., zu besuchen. Die Probleme würden schon mit dem Kleingeld anfangen: Seine jugoslawischen Dinare sind im Kosovo wertlos, da die UN-Verwaltung sie abgeschafft und durch den Euro ersetzt hat.
Aber dies wäre die geringste Schwierigkeit. Vielmehr hätte S. als Serbe im Kosovo, im eigenen Land, um seine körperliche Unversehrtheit zu fürchten, denn mehrere zehntausend NATO-Soldaten reichen, wie der Alltag beweist, nicht aus, um dort die persönliche Sicherheit nichtalbanischer Minderheiten zu garantieren. Mitbürger A. fände mehr oder weniger aus demselben Grund einen Besuch in Belgrad wenig begeisternd. Er würde es in der nominellen Hauptstadt seines Staates sorgfältig vermeiden, sich als Albaner zu "outen" niemand könnte dann für seine persönliche Sicherheit garantieren. A. und S. könnten sich jedoch zum gemeinsamen Urlaub in Montenegro, bei M., ihrem früheren Kommilitonen treffen.