Der Rechtsstaat ist in Gefahr, aber es wächst das Rettende auch: 70 000 Bürgerinnen und Bürger haben sich in Deutschland als Befürworter einer Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung registrieren lassen, 25 000 haben eine Prozessvollmacht unterschrieben. Einen solchen Ansturm hat das höchste deutsche Gericht noch nicht erlebt.
Nun ist Quantität noch kein Indiz für Qualität. Aber das massenhafte Aufbegehren steht für ein neues Phänomen: Es gibt eine neue Sensibilität dafür, dass der Datenschutz nicht nur Daten schützt, sondern auch die Persönlichkeitssphäre und die Intimität. Die Sätze aus dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts von 1983 gewinnen wieder Glanz: Das Grundgesetz, so steht es da, schütze den einzelnen Bürger „gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner Daten“. Dieses Urteil, 25 Jahre alt, lässt sich kurz zusammenfassen: Der Staat darf zählen, aber nicht schnüffeln. Die Richter wandten sich gegen eine Gesellschaftsordnung, „in der die Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß“.