Ausgabe Oktober 2017

Der Journalist als Gefährder

Wie der deutsche Staat die Pressefreiheit aufweicht

Am Rande des G20-Gipfels, der Anfang Juli in Hamburg stattfand, wurde 32 Journalisten der Zutritt zum offiziellen Pressezentrum verweigert – obwohl diese sich zuvor ordnungsgemäß akkreditiert hatten. An den Zugängen zum Pressezentrum standen Polizisten, die die Journalistinnen und Journalisten kontrollierten. Die Namen derer, die auf ihren Listen standen, erhielten Zutritt; wer nicht auf den Listen stand, musste draußen bleiben.

Nach dem G20-Gipfel stellte sich heraus, dass Letztere an ihrer Arbeit gehindert worden waren, weil die Datenbanken des Bundeskriminalamtes (BKA) sie als sogenannte Gefährder führten. Ende August wurde dann obendrein bekannt, dass die Informationen des BKA, die zum Ausschluss der Pressevertreter führten, mitunter fehlerhaft und rechtswidrig waren. So hatte das BKA etwa bei dem Pressefotografen Björn Kietzmann die Information hinterlegt, dass dieser einst am „Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion“ beteiligt gewesen sei. Tatsächlich hatte der Journalist einige Jahre zuvor eine Demonstration fotografiert, als in seiner Nähe ein Feuerwerkskörper explodierte. Die Polizei verdächtigte Kietzmann der Tat und nahm ihn fest. Kollegen, die während des Vorfalls vor Ort waren, entlasteten den Journalisten allerdings. Am Ende wurde das Verfahren gegen Kietzmann eingestellt.

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