Bild: Bärbel Bas (SPD), Bundesministerin für Arbeit und Soziales, nimmt den Abschlussbericht der Kommission zur Sozialstaatsreform entgegen, 27.1.2026 (IMAGO / Jürgen Heinrich)
Zwei statt vier Behörden, die zuständig sind, und nur noch eine Leistung anstelle von fünf: Die Ende Januar publizierten Empfehlungen der Sozialstaatskommission können sich sehen lassen.1 Vertreten waren in der Kommission neun Bundesministerien, fünf Bundesländer, drei kommunale Spitzenverbände, eine Vertreterin des Bundeskanzleramts und je drei Bundestagsabgeordnete der SPD und der CDU/CSU. Ihre Empfehlung: Das Bürgergeld, der Kinderzuschlag, das Wohngeld, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie die Hilfe zum Lebensunterhalt sollen künftig zu einer einzigen Sozialleistung zusammengefasst werden. Statt wie heute vier, sollen künftig nur noch zwei Behörden die Gelder verteilen: Für Erwerbsfähige sollen die Jobcenter, für nicht Erwerbsfähige die Sozialämter zuständig sein.
Bereits in den 2010er-Jahren wurde gelegentlich der Vorschlag gemacht, die damals als »Hartz IV« bezeichnete Grundsicherung für Arbeitssuchende (heute Bürgergeld), den Kinderzuschlag und das Wohngeld zu einer einzigen Leistung zusammenzufassen.2 Doch die Resonanz fiel verhalten aus. Erst als 2023/24 in der Debatte um die Kindergrundsicherung deutlich wurde, dass dem Gesetzentwurf der damaligen Ampelregierung die wirklichkeitsfremde Idee zugrunde lag, Familienarmut in Kinder- und Elternarmut aufzuspalten3, mehrten sich die Stimmen, die für eine deutlich weitergehende Reform plädierten.