Zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit in der Bundesrepublik
Nach dem unrühmlichen Ende eines der drei Nachfolgestaaten des Großdeutschen Reiches scheint es nun völlig unangemessen, der Bundesrepublik hinsichtlich der Aufarbeitung der NS-Vergangenheit den Rang abzusprechen. In ihrem Selbstgefühl und oft genug auch in der Außenwahrnehmung ist die Bundesrepublik gegenüber der Nachbarrepublik Österreich etwa dort, wo sich seinerzeit die DDR gegenüber der Bonner Konkurrenz gewähnt hatte - nämlich "eine Epoche weiter". Für die DDR hat sich das bekanntlich als Irrtum als erwiesen. Diese Täuschung sollte zum Anlaß genommen werden, generell vom Denken in Stufen, Stadien und was dazugehört: nämlich Vorbildern, Abschied zu nehmen. 1) Das "Recht auf den eigenen Weg" gilt auch für die Formen nationaler Selbstverständigung über die NS-Vergangenheit.
Insofern ist Vorsicht geboten, wenn von "gelungenen" Formen der Aufarbeitung die Rede ist oder wenn "Verspätung" oder "Versagen" von jenen in Anschlag gebracht werden, die für sich in Anspruch nehmen, ihre "Lektion gelernt" zu haben. Für diese Absage an normative Vorstellungen einer gelungenen Aufarbeitung gibt es zwei Gründe, einen pragmatischen und einen prinzipiellen.