SPD und Grüne kündigen in ihrem Koalitionsvertrag an, "in der europäischen Umweltpolitik eine Vorreiterrolle übernehmen" zu wollen. Tatsächlich markieren ihre Vereinbarungen einen Neuanfang. Der Geist, den dieser Koalitionsvertrag atmet, unterscheidet sich nicht unerheblich von dem der Vorgänger. Laut Präambel bilden "die globalen Herausforderungen einer nachhaltigen Entwicklung, wie sie in der Agenda 21 beschrieben sind, (...) den Handlungsrahmen auch für die deutsche Politik". Aber (wie) konkretisieren sich diese Ansprüche in den einzelnen Sachgebieten? 1) Zunächst fällt auf, daß das Vertragswerk an die korporatistischen Traditionen der Bundesrepublik anknüpft und sich die Konsensdemokratien unserer nordischen Nachbarländer, die zu den weltweit sozial, ökologisch und wirtschaftlich erfolgreichsten Ländern in den 90er Jahren zählen, zum Vorbild nimmt. Vom "Bündnis für Arbeit und Ausbildung" bis hin zur Wehrstrukturreform - Rote und Grüne wollen eine Vielzahl an Kommissionen und Bündnissen aus der Taufe heben, die unter Einbeziehung relevanter Akteure gesellschaftliches Einverständnis in zentralen Fragen erzielen sollen. Das Hauptaugenmerk im Umweltbereich liegt dabei auf dem neuen Anlauf zu einem Energiekonsens sowie auf der Ausarbeitung einer nationalen Nachhaltigkeitsstrategie.
Es hätte ein Durchbruch werden können – für Umwelt und Nachhaltigkeit, aber auch für die Entbürokratisierung, der sich Regierungen und Parteien so gerne verschreiben. Doch was nun zum 12. August im EU-Gebiet Gesetzeskraft erhält, erreicht weder das eine noch das andere.