Ausgabe Mai 2005

Kunst und Freihandel

Der UNESCO-Streit um kulturelle Vielfalt

Kaum ein Thema dürfte derzeit strittiger sein als die Frage, ob der bereits eingeleitete weltweite Prozess der Öffnung von Märkten für ausländische Güter und Dienstleistungen "kulturverträglich" gestaltet werden kann. Dies zeigte nicht zuletzt die im Februar 2005 in Paris ohne nennenswerte Ergebnisse zu Ende gegangene zweite UNESCO-Verhandlungsrunde zur Ausarbeitung eines Übereinkommens zum Schutz der kulturellen Vielfalt.

Einer weit verbreiteten Ansicht zufolge sind kulturelle Güter und Dienste (beispielsweise Druckerzeugnisse, Musikaufnahmen, Kompositionen und künstlerische Aufführungen, visuelle Kunst, audiovisuelle Medien, Kulturerbe und -aktivitäten) nicht gleich zu behandeln wie andere, kommerziell gehandelte Waren und Dienstleistungen. In Zeiten weltweiter Globalisierung wird nicht nur eine Ökonomisierung von Kunst und Kultur befürchtet, sondern auch eine Homogenisierung auf niedrigem Niveau, weshalb eine rein marktbezogene Herangehensweise als für die kulturelle Vielfalt ungeeignet und sogar schädlich angesehen wird.1 Deswegen solle der Versuch unternommen werden, unter der Federführung der UNESCO ein gesondertes Rechtsregime für kulturelle Ausdrucksformen zu schaffen.

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