Das war's dann wohl! Zumindest bis zur nächsten Instanz. Wenn es nach der Staatsanwaltschaft geht, wird es ein Remake dieses Lübecker Brandprozesses geben. Und dann werden, so hoffen die Ankläger, die Tonbänder verwertet werden dürfen, auf denen Gespräche zwischen dem Angeklagten und dessen Familie gespeichert sind. Abgehörte Dialoge aus der Besucherzelle des Lübecker Untersuchungsgefängnisses, mit deren Hilfe die Ankläger hoffen, die Schuld des libanesischen Angeklagten Safwan Eid nachweisen zu können. Diesmal, während des achtmonatigen Verfahrens vor einer Jugendstrafkammer des Lübecker Landgerichts, durften sie diese Tonbandaufnahmen nicht einführen. Dadurch - so behaupteten sie in ihren Plädoyers - war ihnen ein wichtiges Beweismittel für die Schuld des Angeklagten abhanden gekommen.
Der ihrer Meinung nach derjenige war, der entweder alleine oder mit anderen in der Nacht des 18. Januar 1996 den Brand in dem Lübecker Asylbewerberheim an der Hafenstraße 52 legte, bei dem 10 Menschen ums Leben kamen, weitere 38 zum Teil schwer verletzt wurden. Eine Tat, die Safwan Eid zum Bedauern der Ankläger jedoch nicht mit der zu einer Verurteilung ausreichenden Sicherheit nachgewiesen werden konnte.