Ausgabe März 2002

Beschluß des Deutschen Bundestags vom 21. Dezember 2001 über die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz einer Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan

Auf Grundlage der Resolutionen 1386 (2001), 1383 (2001) und 1378 (2001) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (Wortlaut)

Die Vereinten Nationen haben mit der Resolution 1383 (2001) die Bonner Vereinbarung gewürdigt und die Verantwortlichkeiten des Sonderbeauftragten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen im Einklang mit Anhang II der Vereinbarung bekräftigt. Die Vereinten Nationen haben darüber hinaus ihren Willen bekundet, die Umsetzung der Vereinbarung einschließlich der weiteren Anhänge zu unterstützen. Damit sind die politischen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die internationale Gemeinschaft den Afghanen substanzielle Hilfe beim Wiederaufbau ihres Heimatlandes leistet. Die Bonner Vereinbarung zeichnet den weiteren politischen Weg in Afghanistan bis zu den in ca. zwei Jahren vorgesehenen Parlamentswahlen vor. Afghanistan soll auf diesem politischen Weg durch die Entsendung einer Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe unterstützt werden. Dabei liegt die Verantwortung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bei den Afghanen selbst. Die Unterzeichner der Bonner Vereinbarung haben den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen ersucht, die Aufstellung einer Internationalen Sicherheitstruppe zu autorisieren, die vornehmlich zur Aufrechterhaltung der Sicherheit in Kabul und Umgebung beitragen soll.

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