Ausgabe September 2003

Die vorgezogene Steuerreform

Im Juli hat die Bundesregierung ihren zuvor gezeigten Widerstand gegen ein Vorziehen der dritten und letzten Stufe der Einkommensteuerreform aufgegeben. Diese war ursprünglich erst für 2005 vorgesehen, und wird nun auf das kommende Jahr vorgezogen – nach anhaltendem Druck aus Opposition, Medien, Arbeitgeberlager und der Mehrheit der Wirtschaftsforschungsinstitute sowie vor dem Hintergrund sich beständig verschlechternder Konjunkturprognosen. Diese letzte Reformetappe bringt Entlastungen am unteren, vor allem aber am oberen Ende des Einkommensteuertarifs. Der Eingangssteuersatz sinkt von derzeit 19,9% auf 15%, der Grundfreibetrag, der für die steuerliche Freistellung des Existenzminimums sorgen soll, steigt von 7 235 Euro auf 7 664 Euro jährlich. Der Spitzensteuersatz wird von 48,5% auf 42% reduziert. Als Ausgleich sinkt die Progressionsgrenze (das steuerpflichtige Jahreseinkommen, ab dem der Spitzensteuersatz gilt), allerdings relativ geringfügig von 54 999 Euro auf 52 152 Euro. Der deutsche Einkommensteuerhöchstsatz befindet sich somit – selbst unter Berücksichtigung des Solidaritätszuschlags1 – ab 2004 deutlich unter dem EU-Durchschnitt, der 2002 gut 49% betrug. Die fiskalischen Kosten dieser letzten Steuersenkungsstufe werden vom Bundesfinanzministerium auf 7 Mrd. Euro für den Bund und 8,5 Mrd. Euro für Länder und Gemeinden (insgesamt also 15,5 Mrd. Euro) beziffert.

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