Ausgabe Februar 2020

Israelkritik gleich Antisemitismus?

Wie der Bundestag durch Verfälschung Begriffspolitik betreibt

Demonstration auf den Aufruf des BDS zur Unterstützung des Boykotts gegen Israel, 2017

Bild: imago images / Le Pictorium

Bei den Debatten um die Lage in Israel und Palästina spielt seit Jahren die sogenannte BDS-Bewegung eine maßgebliche Rolle. Dahinter verbirgt sich eine lose Koalition von über 170 palästinensischen Nichtregierungsorganisationen, die Israel unter Druck setzen wollen, um ein Ende der Besatzung palästinensischer Gebiete, die Anerkennung des Rückkehrrechts der vertriebenen Palästinenser und die staatsbürgerliche Gleichstellung seiner arabischstämmigen Bevölkerung zu erreichen. Um diesen Forderungen Nachdruck zu verleihen, rufen sie zu „Boykott, Desinvestitionen, Sanktionen“ (BDS) gegenüber israelischen Produkten und Akteuren auf – daher rührt ihre Bezeichnung als BDS-Bewegung.[1]

Inzwischen ist die Auseinandersetzung auch auf der obersten Ebene der deutschen Politik angelangt. Im Mai 2019 verabschiedete der Bundestag den Aufruf „Der BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten – Antisemitismus bekämpfen“.[2] „Argumentationsmuster und Methoden der BDS-Bewegung sind antisemitisch“, so lautet die Kernthese des Aufrufs. Obwohl er gemeinsam von Union, SPD, FDP und Grünen eingebracht wurde, bleibt er hochumstritten. Bei der Beschlussfassung gab es zahlreiche Enthaltungen und Gegenstimmen quer durch das Parlament. Die Unterstützer der Resolution kritisieren das Mittel des Boykotts und ziehen eine Parallele zu dem nationalsozialistischen Judenboykott vom 1. April 1933 („Deutsche! Wehrt Euch! Kauft nicht bei Juden!“).

Februar 2020

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