Bild: LkSG und CSDD verpflichten Unternehmen zur Achtung von Menschenrechten entlang ihrer Lieferketten. Das Mineral Mica wird oft in Kosmetik- und Elektronik-Produkten verwendet – und meistens von Kindern geschürft. (IMAGO / TT)
Nach langem Ringen hat das Europäische Parlament am 16. Dezember 2025 dem sogenannten Omnibus-I-Paket zugestimmt, das zentrale Regelwerke des European Green Deal »vereinfachen« soll.[1] Tatsächlich hat die Europäische Volkspartei (EVP) damit allerdings nicht vereinfacht, sondern vielmehr die »Brechstange« (Manfred Weber, CSU) an die EU-Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) angesetzt und zugleich die Brandmauer gegen Rechtsextreme im EP eingerissen.
Alles in allem ist dies ein signifikanter Backlash für Menschenrechte, Umwelt und Klima, aber auch ein Menetekel für die Demokratie in Europa. Defätismus und Resignation wären dennoch fehl am Platz. Noch im Mai 2025 hatten Bundeskanzler Friedrich Merz und der französische Präsident Emmanuel Macron die komplette Abschaffung der CSDDD gefordert. Eine breite zivilgesellschaftliche Allianz konnte dies jedoch verhindern und Kernelemente der Richtlinie retten. Auch das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wird damit nicht abgeschafft, sondern muss gemäß Richtlinie teilweise sogar verbessert werden.
Das im Januar 2023 in Kraft getretene LkSG und die 2024 verabschiedete CSDDD sind Meilensteine im Kampf um die Verbesserung von Arbeits- und Lebensbedingungen und die Einhaltung von Umweltstandards in globalen Wertschöpfungsketten.