Volksbefragung und Volksentscheid im Berliner Programm der SPD
Im Dezember 1989 verabschiedete der außerordentliche Parteitag der SPD in Berlin ein neues Grundsatzprogramm. Zu den im Vorfeld und auf dem Parteitag umstrittenen Programmpunkten gehörte und gehört ein Reformvorschlag, der für die Demokratieentwicklung der Bundesrepublik langfristig einschneidende Konsequenzen haben kann: Die Bevölkerung soll künftig nicht nur wählen, sondern sie soll auch mitentscheiden dürfen. Die vom Parteitag beschlossene und bis zuletzt kontrovers diskutierte Passage lautet: "Parlamentarische Demokratie vermindert und ersetzt nicht die Verantwortung der Bürgerinnen und Bürger.
Daher wollen wir die Bürgerbeteiligung ausweiten und das Petitionsrecht effektiver gestalten. In gesetzlich festzulegenden Grenzen sollen Volksbegehren und Volksentscheid in Gemeinden, Ländern und Bund parlamentarische Entscheidungen ergänzen. Die verfassungsrechtlichen Beschränkungen der Mehrheitsmacht gelten auch für die direkte Bürgerbeteiligung." Vor dem Hintergrund dieser programmatischen Festlegung der SPD untersucht der folgende Beitrag die historischen und politischen Bezüge der Forderung nach Plebisziten - denn die eigentliche Debatte über die Verankerung entsprechender Regelungen wird erst noch kommen.