Am 20. Februar wurde das Gesetz zur Neuregelung des Asylverfahrens (Drucksache 12/2062) in erster Lesung im Bundestag debattiert. Dieser Gesetzentwurf, eingebracht von einer aus CDU/CSU, FDP und SPD bestehenden großen Asylkoalition, geht zurück auf den Oktober letzten Jahres ausgehandelten Parteienkompromiß. Damals hatten sich die Unionsparteien und die SPD darauf geeinigt, über offensichtlich unbegründete Anträge künftig innerhalb eines Zeitraums von sechs Wochen rechtskräftig zu entscheiden und abgelehnte AsylbewerberInnen umgehend auszuweisen.
Bei Menschenrechtsorganisationen und Wohlfahrtsverbänden stießen diese Vorschläge auf vehemente Kritik: Von Flüchtlingen wird in diesem Gesetzentwurf erwartet, daß sie bereits in der ersten Woche nach ihrer Ankunft gegenüber dem Bundesamt für Anerkennung ausländischer Flüchtlinge alle für den Prozeß relevanten Tatsachen vorbringen können. Ergänzungen, die AsylbewerberInnen nach Ablauf der Wochenfrist noch nachtragen wollen, müssen nicht mehr berücksichtigt werden. Mögliche Schwierigkeiten, mit denen Flüchtlinge vor allem in der Anfangsphase ihres Aufenthalts konfrontiert sein mögen, werden nicht in Betracht gezogen.