Ausgabe September 1992

UN-Gewaltmonopol oder Recht der Stärksten?

Boutros-Ghalis Agenda für den Frieden

Kaum ein halbes Jahr nach seiner Amtseinführung legte der neue UN-Generalsekretär dem Sicherheitsrat einen Bericht vor (Agenda für den Frieden, Wortlaut im Dokumententeil dieses Heftes), in dem er seine Vorstellungen ausbreitete, wie die Aufgaben der Vereinten Nationen zur Friedenssicherung besser und wirksamer zu erfüllen seien. Dies war nach dem zweiten Golfkrieg ("Eine Niederlage der UNO", so Boutros-Ghalis Vorgänger Perez de Cuellar) und angesichts des kriegerischen Chaos auf dem Balkan - von dem noch lange nicht behobenen Dauerkonflikt im Nahen Osten ganz zu schweigen - dringend notwendig.

Denn wenn auch die Lähmung des Sicherheitsrates mit dem Untergang der Sowjetunion beseitigt war, so hatte die "neue Beweglichkeit" des zentralen Friedensorgans der UNO doch noch keine Perspektive eröffnet, die das Projekt "Neue Weltordnung" wirklich zu einem Friedensprojekt der Vereinten Nationen werden zu lassen versprach. Reformpläne der UNO hat es seit den 60er Jahren gegeben. Für die Revision der UN-Charta (Art. 108, 109) ist sogar ein eigenes Komitee eingerichtet worden, in dem alle Vorschläge diskutiert werden. Die bisherigen Ergebnisse: 1963 wurde die Sitzverteilung der nichtständigen Mitglieder im Sicherheitsrat nach geographisch-regionalen Gesichtspunkten eingeführt, 1965 wurde ihre Zahl von sechs auf zehn erhöht - mehr ist dabei bisher nicht herausgekommen.

September 1992

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