Der Länderfinanzausgleich unter Reformdruck
Im Sommer 2000 sorgte ein Brief Gerhard Schröders für Aufregung, in dem der Bundeskanzler gewissen Ländern finanzielle Zusagen machte und Unterstützung beim künftigen Finanzausgleich versprach - vorausgesetzt, sie würden der Steuerreform im Bundesrat zustimmen. Mecklenburg-Vorpommern sollte beispielsweise zusätzliche Bundesmittel für den Straßenbau bekommen. Und dem Stadtstaat Bremen wurde die Beibehaltung der sog. Einwohnerwertung und anderer strittiger Positionen versprochen, obwohl darüber nicht der Bundeskanzler, sondern Bundestag und insbesondere Bundesrat entscheiden. Der Coup gelang, zumindest erhielt die Bundesregierung die Zustimmmung für ihre Steuerreform auch im Bundesrat.
So neu, wie es das Geschrei der Opposition glauben machen wollte, ist diese "Bestechungspraxis" allerdings nicht: Der Bund hat immer wieder vor allem finanzschwache, kleine Bundesländer genutzt, um mit finanziellen Zusagen deren Zustimmung zu Gesetzesvorlagen zu erkaufen. Insofern scheint Berlin geradezu ein Garant für die Beibehaltung der derzeitigen Gliederung der Bundesländer zu sein, allerdings eben nicht im Sinne eines praktizierten Föderalismus. Der neuste Kanzler-Deal könnte sich am Ende jedoch als Pyrrhussieg erweisen. Einerseits ist es sachlich unzulässig, die Neuordnung des Finanzausgleichs mit der Steuerreform zu verbinden.