Ausgabe November 2000

Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Wortlaut)

Auf der Tagung des Europäischen Rates in Köln am 3./4. Juni 1999 wurde beschlossen, eine Grundrechtecharta auszuarbeiten. Das zu diesem Zweck im Oktober 1999 eingesetzte Expertengremium unter Vorsitz des ehemaligen Bundespräsidenten Roman Herzog überreichte einen entsprechenden Entwurf am 2. Oktober 2000 der französischen EU-Ratspräsidentschaft. Bei ihrem Treffen in Biarritz am 13. Oktober verabschiedeten die Staats- und Regierungschefs der Union die Vorlage des Herzog-Konvents und kamen überein, die Charta beim EU-Gipfel in Nizza Mitte Dezember feierlich zu proklamieren. Vgl. zur Europäischen Grundrechtecharta auch den Beitrag von Wolfgang Däubler im vorliegenden Heft. - D. Red.

Präambel

Die Völker Europas sind entschlossen, auf der Grundlage gemeinsamer Werte eine friedliche Zukunft zu teilen, indem sie sich zu einer immer engeren Union verbinden. In dem Bewusstsein ihres geistig-religiösen und sittlichen Erbes *) gründet sich die Union auf die unteilbaren und universellen Werte der Würde des Menschen, der Freiheit, der Gleichheit und der Solidarität. Sie beruht auf den Grundsätzen der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit. Sie stellt die Person in den Mittelpunkt ihres Handelns, indem sie die Unionsbürgerschaft und einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts begründet.

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