Nur wer erwartet hatte, daß die amenkanisch-israelisch-palästinensische Klausur von Camp David ein Abkommen produzieren würde, das die offenen Endstatusfragen des israelisch-palästinensischen Verhältnisses regelt, konnte vom Ausgang des Treffens enttäuscht sein, das Ende Juli mit einer einfachen gemeinsamen Erklärung abgebrochen wurde. Realistisch schien bestenfalls ein Zwischenabkommen über einige der strittigen Punkte - Grenzfragen, Siedlungen, Flüchtlinge oder Jerusalem. Auch ohne eine solche Vereinbarung haben die Delegationen ihre Zeit keineswegs vertan. Das Treffen von Camp David hat viel mehr einige der von israelischer Seite gepflegten Tabus gebrochen und damit einen Stand erreicht, der sich in weiteren Verhandlungen kaum unterschreiten läßt. Beide Seiten verhandelten auf der Grundlage, das nichts vereinbart ist, so lange nicht alles vereinbart ist. Die Erfahrung anderer arabisch-israelischer Verhandlungen aber lehrt, daß auch hypothetische oder konditionierte Konzessionen, die auf dieser Basis getestet werden, als Element zukünftiger Verhandlungsoptionen präsent bleiben.
In der Juni-Ausgabe deutet Andreas Püttmann den Aufstieg der Rechten als Ausdruck einer tiefgreifenden kulturellen Krise und eines entgrenzten Narzissmus. Meron Mendel plädiert für eine Pluralisierung der Erinnerungskultur, die nicht nur warnt, sondern auch verbindet. Angesichts des gegenwärtigen autoritären Umbruchs entwirft Franziska Brantner einen neuen Liberalismus, der Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit zusammendenkt. Nina Kolleck erklärt, warum die Nutzung von Social Media kein Privatproblem ist und die Verantwortung für deren gravierende Folgen zuvorderst bei den Plattformbetreibern liegt. Carola Lentz würdigt die Geschichte des Goethe-Instituts und die demokratische Qualität seiner Kulturarbeit, die heute zunehmend in das Fahrwasser rauer Machtpolitik gerate. Wolfgang Zellner lotet in einer von Ordnungszerfall und Großmachtkonkurrenz geprägten Welt die Handlungsspielräume Europas aus, während Wolfgang Kaleck fragt, wie sich das Völkerrecht gegen Trump verteidigen – und weiterentwickeln – lässt.