Sehr geehrter Graf Lambsdorff,
durch die Abweisung der Klage Frumkin durch Richter Bassler 1) als des ersten "contested case" sind wir der Rechtssicherheit zwar einen Schritt näher gekommen, aber leider sind wir noch nicht am Ziel. Ihre Presseerklärung vom heutigen Tag überbewertet allerdings den Fall Frumkin, da Richter Bassler ohnehin zu erkennen gegeben hatte, dass er abweisen wolle, und er der Stiftungslösung erklärtermaßen sehr positiv gegenüber steht. Auch wir hoffen und drängen, dass möglichst bald alle anhängigen Fälle abgewiesen werden, damit die Rechtssicherheit festgestellt werden kann und die Auszahlungen an die Opfer beginnen können. Wie Sie wissen, hat die Stiftungsinitiative erneut einen großen Anlauf genommen, um die noch fehlenden 1,4 Mrd. DM mit festen Verpflichtungserklärungen zu unterlegen und den Gesamtbetrag so rasch wie möglich auf unseren Konten zu haben. Diese Bemühungen werden erneut dadurch erschwert, dass in der Öffentlichkeit auch wiederholt von ihnen - gefordert wird, die Zahlungen zu beginnen, auch wenn noch nicht alle anhängigen Fälle abgewiesen sind.
Damit wird indirekt ein Verzicht oder doch Teilverzicht auf Rechtssicherheit verlangt, wie sie in dem Berliner Abkommen vom 17.07.2000 und den damals unterzeichneten Dokumenten definiert worden ist.