Gemeinsamer Standpunkt des Europäischen Rats vom 27. Dezember 2001 über die Anwendung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus (Auszüge)
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen forderte in seiner Resolution 1373 vom 28. September 2001 alle Staaten auf, ihre Zusammenarbeit zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus zu intensivieren (vgl. "Blätter", 11/2001, S. 1398-1400). Im Rahmen seiner Gemeinsamen Sicherheits- und Außenpolitik (GASP) entwickelte der Europäische Rat auf der Grundlage der UN-Resolution einen Gemeinsamen Standpunkt zur Bekämpfung des Terrorismus (2001/931/GASP), den wir in Auszügen dokumentieren. - D. Red.
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf die Artikel 15 und 34, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) er Europäische Rat hat auf seiner außerordentlichen Tagung am 21. September 2001 erklärt, dass der Terrorismus eine wirkliche Herausforderung für die Welt und für Europa darstellt und dass die Bekämpfung des Terrorismus eines der vorrangigen Ziele der Europäischen Union sein wird. (2) Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat am 28. September 2001 die Resolution 1373 (2001) verabschiedet, mit der umfassende Strategien zur Bekämpfung des Terrorismus und insbesondere für den Kampf gegen die Finanzierung des Terrorismus festgelegt werden. [...] (7) Die Gemeinschaft muss tätig werden, um einige dieser zusätzlichen Maßnahmen umzusetzen.