Ausgabe Januar 2002

Abgegoltene Schuld?

Das Erbe der Schlußstrich-Politik

Mit der Bundesstiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft ist eine Einrichtung geschaffen worden, die alle noch erhobenen Entschädigungsforderungen von NS-Verfolgten abgelten soll. Eine finanzielle Nachschußverpflichtung, sofern das Geld für die vorgesehenen Zwecke nicht reicht, wird explizit abgelehnt. Graf Lambsdorff und andere haben diese Haltung im Bundestag mit den Worten präzisiert, jetzt sei das Ende der finanziellen Verantwortung gekommen, eine moralische bleibe jedoch bestehen. Eine solche Position ist nicht neu, sondern eher typisch für die Politik aller bisherigen Bundesregierungen. Von den Alliierten durch den Überleitungsvertrag in den 50er Jahren zur Entschädigungspolitik gezwungen, wollte man diese schon in den 60er Jahren beenden. Mit dem 1965 verabschiedeten Schlußgesetz zum Bundesentschädigungsgesetz (BEG) wurde festgelegt, daß ab 1969 Neuanträge nicht mehr gestellt werden können. Diese Sichtweise setzte man im Prinzip auch durch. Was folgte, oftmals als Reaktion auf ausländischen Druck, waren allenfalls Regelungen, die selbst das umstrittene BEG-Niveau nicht erreichten. Es begann die Zeit des Almosensystems.

An ihm sollte auch festgehalten werden, als 1990 mit dem Zweiplus-Vier-Vertrag eine Situation entstand, in der spätestens der mit dem Londoner Abkommen und dem Überleitungsvertrag gewährte Reparationsaufschub zur Disposition stand.

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