Am 1. Juli 2002 ist das Statut des Internationalen Strafgerichtshofs vom 17. Juli 1998 in Kraft getreten. Dies geschah überraschend schnell. Und mit ähnlich beeindruckendem Tempo sind in der Folgezeit die Schritte getan worden, die zur Arbeitsaufnahme des neuen Gerichtes noch erforderlich waren: Am 3. September 2002 trat die Versammlung der Vertragsstaaten zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen und verabschiedete im Konsens die von der Vorbereitungskommission ausgearbeiteten Nebeninstrumente zum Gründungsvertrag. Hervorzuheben sind zum einen die so genannten Verbrechenselemente, die auf den Wunsch der USA zurückgehen, die Völkerstraftatbestände1 weiter zu konkretisieren. Zum anderen gelang die Verabschiedung der Verfahrens- und Beweisregeln, die den gerichtsverfassungs- und strafverfahrensrechtlichen Rahmen des Römischen Statuts ausfüllen und mit diesem gemeinsam die erste von Staatenvertretern erarbeitete Völkerstrafprozessordnung der Rechtsgeschichte bilden.
Anfang 2003 wählte die Staatenversammlung die ersten elf Weltstrafrichter und sieben Weltstrafrichterinnen. Die Gewählten vereinen völker- und strafrechtliche Expertise und repräsentieren die meisten großen Rechtsfamilien.