Ausgabe September 2003

Grundrechtsschutz in der EU

Verfassungskonvent und die innere Sicherheit

In den vergangenen Jahren ist die Innen- und Justizpolitik zu einem der dynamischsten Bereiche der europäischen Integration geworden. Beim Aufbau eines "Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts", den der Amsterdamer Vertrag vorsieht, steht bislang die Politik der inneren Sicherheit im Mittelpunkt. Die Innenpolitiker der Mitgliedstaaten reagieren damit auf den Umstand, dass das Zusammenwachsen der europäischen Staaten und Gesellschaften, insbesondere die Offenheit der Grenzen, auch von (organisierten) Kriminellen genutzt wird. Mit dieser Verlagerung von Entscheidungsverfahren in internationale Institutionen verschärfen sich jedoch die Spannungen zwischen der effektiven Gewährleistung innerer Sicherheit und der Wahrung von Grundrechten und parlamentarischer Kontrolle. In den Arbeiten des "Konvents zur Zukunft Europas" spielte die Reform der Innen- und Justizpolitik daher eine herausragende Rolle. Der starken Präsenz von Abgeordneten der nationalen Parlamente und des Europäischen Parlaments ist es dabei zu verdanken, dass die Wiederherstellung einer Balance zwischen staatlichen Handlungsspielräumen und demokratischer Kontrolle im Mittelpunkt der Überlegungen stand.

Die terroristischen Anschläge auf New York und Washington hatten dem Projekt einer gemeinsamen europäischen Politik der inneren Sicherheit zusätzliche Dringlichkeit und Dynamik verliehen.

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