Die gesellschaftliche Relevanz von Gewalt gegen Frauen ist heute nicht mehr umstritten. Das ist nicht zuletzt ein Erfolg der Neuen Frauenbewegung, die - unter anderem mit dem Aufbau von Frauenhäusern seit Mitte der 70er Jahre - dazu beigetragen hat, das tatsächliche Ausmaß der Gewalt im Zusammenleben von Frauen und Männern bekannt zu machen. Das gewachsene Problembewusstsein hat daneben zu gesetzlichen Änderungen geführt. So wurde zum Beispiel 1997 Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe gestellt. Auch das im Jahr 2000 eingeführte unabhängige Aufenthaltsrecht für ausländische Ehefrauen, das deren Einbürgerung im Falle von besonderen Härten wie Gewalttätigkeit des Ehemannes erleichtert, ist erst dadurch möglich geworden.
Jüngstes Beispiel für die gestiegene Aufmerksamkeit für das Thema ist die Studie "Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland" als die mit 10000 Befragten erste repräsentative Arbeit zum Thema Gewalt gegen Frauen. Sie wurde am 21. September von Bundesfamilienministerin Renate Schmidt (SPD) der Presse vorgestellt.1 Demnach haben 37 Prozent aller befragten Frauen seit dem 16. Lebensjahr körperliche und 13 Prozent sexuelle Gewalt erlitten.