Ausgabe Januar 2005

Folter vor Recht

Das Elend des repressiven Liberalismus

Nach dem Beginn des Folter-Prozesses gegen den früheren Vizepräsidenten der Frankfurter Polizei, Wolfgang Daschner, und dessen beharrlicher Verweigerung jeglicher Schuldeinsicht schlägt die Debatte um die Legitimität von Folter neue Wellen. Während "die tageszeitung" die Höchststrafe für Daschner, nämlich fünf Jahre Haft für die "Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat", fordert, plädiert Michael Naumann für "Die Zeit" dafür, dass der Bundespräsident Daschner sofort begnadigen solle, wenn er denn überhaupt verurteilt wird.1 Zwei Drittel der deutschen Bevölkerung halten die Tat Daschners sogar für gerechtfertigt.

Die gleiche Bevölkerung, auch Michael Naumann, hat sich dagegen vor nicht allzu langer Zeit über US-amerikanische Folterer in Abu Ghraib, Guantánamo Bay oder den Bergen Afghanistans empört. Es gibt in der Tat gute Gründe für eine unterschiedliche, ja widersprüchliche Reaktion, da das Ausmaß der Taten sehr verschieden ist. Die Politik der amerikanischen Regierung und ihres Präsidenten, die das Foltern in Afghanistan, im Irak und in Guantánamo Bay erlaubt, unterstützt, angeordnet und den Chef der Folterknechte zum neuen amerikanischen Innenminister ernannt haben, verdient moralische Entrüstung.

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