Das geänderte Verfahren für den Prozess einer neu gefassten „jüdischen Einwanderung“ in die Bundesrepublik steht unmittelbar vor seiner Verabschiedung: Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren ist bereits abgeschlossen; das neue Gesetz muss nur noch durch den Bundespräsidenten ausgefertigt und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden, damit es in Kraft treten kann.
Diese gesetzliche Neuregelung ist mehr als überfällig, nachdem schon zum 1. Januar 2005 der – ohnehin bereits erschwerte – Einreiseprozess ohne öffentliche Erklärung ausgesetzt worden war und die bisher gängige Einwanderung im Rahmen einer „jüdischen Kontingentflüchtlingsregelung“ in der Folge faktisch zum Stillstand kam.
Das neue Gesetz ist das Ergebnis von Verhandlungen, die die Innenministerkonferenz, der Zentralrat der Juden in Deutschland und die Union Progressiver Juden in den vergangenen zwei Jahren führten. Dass nun der Vizepräsident des Zentralrats Dieter Graumann den erzielten Kompromiss als Erfolg einer guten Verhandlungsführung preist, ist allerdings nicht nachvollziehbar.1 Denn in der Tat enthält das Gesetz einerseits ähnlich fragwürdige Grundsätze wie das bundesdeutsche Zuwanderungsbegrenzungsgesetz vom 1. Januar 2005 und dessen (noch nicht in Kraft getretenes) zweites Änderungsgesetz. Und andererseits soll mit ihm die Ein-wanderung gewissermaßen konfessionalisiert werden.