Ausgabe Juni 2018

Die »Zumutung« des Rechtsstaats

Bild: denhans / photocase.com

Seit über 30 Jahren bin ich im Flüchtlings- und Ausländerrecht tätig und somit Mitglied ebenjener skrupellosen Struktur, die Alexander Dobrindt (CSU) als „Anti-Abschiebe-Industrie“ anprangert. Genauso lang wurde seitens der Politik immer wieder versprochen, die Asylverfahren unter Beibehaltung aller rechtsstaatlichen Elemente zeitlich so zu straffen, dass es nur eine relativ kurze Verweildauer von der Einreise und Asylantragstellung bis zur bestandskräftigen endgültigen Entscheidung in letzter Instanz geben sollte. Doch das Gegenteil ist der Fall.

Die Verfahren dauern bis heute teilweise unerträglich lange und die Qualität der Entscheidungen des Bundesamtes hat in diesen vielen Jahren leider auch nicht zugenommen. Ganz egal, wer gerade Präsident des „Bundesamts für Migration und Flüchtlinge“ (BAMF) war, und ganz egal, welche Versprechen er gemacht hat, es hat sich tatsächlich nichts verbessert.

Die Ursachen dafür sind vielschichtig. Im Ergebnis ist jedoch festzuhalten, dass die in geradezu schwindelerregender Geschwindigkeit produzierten Gesetzesneuregelungen und eine Fülle von Verordnungen und Erlassen sowie nicht zuletzt die Umstrukturierungen des Bundesamtes genau das Gegenteil von dem bewirkt haben, was ihre Zielsetzung war. Nach meiner Erfahrung hat das BAMF leider immer schlechtere Entscheidungen getroffen, wobei dies zum Teil seiner Weisungsabhängigkeit vom Bundesinnenministerium geschuldet ist. All das hat logischerweise dazu geführt, dass die Asylsuchenden den Rechtsweg ausschöpfen und die Verwaltungsgerichte inzwischen vollkommen überlastet sind.

Auch die Mitarbeiter in den Verwaltungs- bzw. Ausländerbehörden sind bei dieser absurden Flut von Gesetzesänderungen heillos überfordert, so dass hier die Qualität der Entscheidungen ebenfalls stark gelitten hat. Es wurde noch nicht einmal der Versuch gemacht, die Auswirkung einer Neuregelung überhaupt abzuwarten, bevor die nächste und schon die übernächste Gesetzesänderung kam. Dieser Aktionismus mit den beschriebenen Folgen führt wiederum zu einer Vielzahl von Klagen. Und die sehr hohen Erfolgszahlen geben den Klägern allemal Recht. So endeten nach Auskunft der Bundesregierung rund 44 Prozent der von Januar bis September 2017 betriebenen Verfahren gegen Entscheidungen des BAMF zugunsten der Asylbewerber. Das aber ist die Folge der bewusst gewählten „Zumutung“, die der Rechtsstaat mit seiner Rechtsweggarantie für uns alle beinhaltet – dass es nämlich erlaubt, möglich und offensichtlich notwendig ist, behördliche Entscheidungen gerichtlich überprüfen zu lassen.

Diese Zumutung führt nun aber zwangsläufig zu langen Zeiträumen, in denen die Flüchtlinge hier in Deutschland leben und hier auch die Möglichkeit haben, sich zu integrieren. Integration ist das eigentliche Zauberwort in der Flüchtlingsdebatte, aber zugleich inzwischen auch fast ein Unwort. Einerseits wird Integration gefordert und teilweise auch gefördert. Andererseits aber wurde die sich daraus ergebende logische Konsequenz – bei gelungener Integration ein wie auch immer geartetes Bleiberecht zu schaffen – nur äußerst mangelhaft als Rechtsgrundlage installiert. Faktisch erlangen Flüchtlinge in vielen Fällen ein sehr hohes Maß an Integration, vom Spracherwerb bis zu Schulabschlüssen etc. Das aber hat zur Folge, dass die Gesellschaft, die einen großen Fachkräftemangel beklagt und viele tausende Ausbildungsplätze nicht besetzen kann, zu Recht fragt, weshalb man diese Menschen dann nicht zur Schließung ebenjener Lücken heranziehen kann. Damit wäre beiden geholfen, unserer Gesellschaft und den Flüchtlingen. Leider aber hat die Politik das seit vielen Jahren dringend notwendige Einwanderungsgesetz weder viertel- noch halbherzig, sondern einfach gar nicht in Angriff genommen. Im Ergebnis haben wir heute eine höchst brisante Gemengelage, in der der hohe Bedarf an Zuwanderung nicht befriedigt wird und zugleich die bereits hier lebenden Menschen, die sich hoch motiviert und verzweifelt um eine Integration bemühen, in die Zwickmühle geraten – und nach Jahren der Anstrengung mit ihrer Abschiebung rechnen müssen. Der eine Teil der Gesellschaft will, dass sie hierbleiben und damit gleichzeitig einen Teil unserer Probleme lösen können. Der andere Teil der Gesellschaft will diese Win-win-Situation unter gar keinen Umständen als Realität wahrhaben und versucht, die Flüchtlinge als Sündenböcke für alle möglichen gesellschaftlichen Schieflagen in diesem Land abzustempeln.

Dass diese Stigmatisierung so leicht gelingen kann, liegt aber vor allem an einem Punkt: dem Umstand, dass seit vielen Jahren, wenn nicht gar Jahrzehnten das Hauptproblem bei der Vollstreckung von vollziehbaren negativen asylrechtlichen Entscheidungen nicht sauber benannt wird. Wenn nämlich die deutschen Behörden einem Staat, in den sie einen bestandskräftig abgelehnten Asylbewerber abschieben wollen, nicht nachweisen können, dass dieser Mensch ein Bürger dieses Staates ist, dann ist eine Abschiebung faktisch unmöglich. Der Nachweis der Staatsbürgerschaft gelingt aber regelmäßig nur über einen Nationalpass. Was hatte schon Bertolt Brecht in seinen Flüchtlingsgesprächen zum Thema Pass gesagt: „Der Pass ist der edelste Teil von einem Menschen. Er kommt auch nicht auf so eine einfache Weise zustande wie ein Mensch. Ein Mensch kann überall zustande kommen, auf die leichtsinnigste Art und ohne gescheiten Grund, aber ein Pass niemals. Dafür wird er auch anerkannt, wenn er gut ist, während ein Mensch noch so gut sein kann und doch nicht anerkannt wird.“

Wenn und soweit der einzelne Flüchtling an der Beschaffung eines solchen Passes nicht mitwirkt – oder tatsächlich auch nicht mitwirken kann – und Deutschland selbst es nicht schafft, einen solchen Nationalpass oder zumindest ein laissez-passer – ein Reisedokument zur einmaligen Einreise in ein bestimmtes Land – zu beschaffen, dann scheitert die Abschiebung. Nur in den Fällen, in denen es gelingt, mit einem Staat bilaterale Verträge über die Rücknahme von Menschen (auch ohne Nachweis der Staatsangehörigkeit) abzuschließen, können Abschiebungen gelingen. Derartige Verträge gibt es zwar, allerdings nur in äußerst eingeschränktem Maße und zudem leider nur mit Staaten von zweifelhaftem Ruf, was ihr Menschenrechts- und Demokratieverständnis anbelangt. Diese Ohnmacht offenzulegen und dem Bürger die dahinterstehende Systematik zu erklären, scheint bis heute die Fähigkeiten – oder auch den Willen? – der Politik zu übersteigen. Zumindest stellt sich die Frage, warum es beharrlich verschwiegen wird. Hat dies etwas damit zu tun, dass man der Bevölkerung diese simple Wahrheit nicht zumuten kann oder will? Weil man es dann nämlich, so die dahinter liegende Angst, mit noch größerem Unmut in der Bevölkerung zu tun bekäme? Lieber macht man also die böse „Anti-Abschiebe-Industrie“ für die Aufenthaltszeiten der Flüchtlinge verantwortlich. Das aber ist im Ergebnis das beschämende Eingeständnis der eigenen Unfähigkeit zur Kommunikation eines schwierigen Themas wie auch des mangelnden Vertrauens in die Intelligenz der Bürgerinnen und Bürger.

 

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