Ausgabe Oktober 2018

Endspiel um die Demokratie: EU gegen Ungarn und Polen

Es war ein bemerkenswerter Vorgang, als am 12. September mehr als zwei Drittel der Abgeordneten des Europäischen Parlaments in Straßburg für ein Rechtsstaatsverfahren nach Artikel 7 EU-Vertrag (EUV) gegen Ungarn votierten. Dem lag ein Bericht der niederländischen Grünen-Abgeordneten Judith Sargentini zugrunde, in dem der Regierung Viktor Orbáns zahlreiche Verstöße vorgeworfen werden – unter anderem Angriffe auf die Unabhängigkeit der Justiz, Einschränkungen der Medienfreiheit, die Einschränkung der Rechte von Minderheiten oder Maßnahmen gegen Nichtregierungsorganisationen. Der Art. 7 sieht die Möglichkeit der Aussetzung von Stimmrechten eines Landes im Rat der EU vor. Dafür müssen die Voraussetzungen des ersten Absatzes vorliegen: „Auf begründeten Vorschlag eines Drittels der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments oder der Europäischen Kommission kann der Rat mit der Mehrheit von vier Fünfteln seiner Mitglieder nach Zustimmung des Europäischen Parlaments feststellen, dass die eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der in Artikel 2 genannten Werte durch einen Mitgliedstaat besteht.“ Besagter Artikel 2 des zuletzt 2007 in Lissabon veränderten EU-Vertrages definiert „die Werte, auf die sich die Union gründet“, wie folgt: „Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören.

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