Zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs
"...ich bin glücklich darüber, daß wir jetzt diese Probleme haben, denn wir haben die Einheit." (Helmut Kohl)
Die Bundesregierung ging 1990 davon aus, daß das gesamtdeutsche Projekt "nur begrenzte finanzielle Auswirkungen" (Einigungsvertrag) haben werde. Seither mußten die politischen Akteure die Kostenschätzungen mehrmals korrigieren und inzwischen ist allen Beteiligten klar geworden, daß der deutsche Einigungsprozeß die staatliche Wirtschafts- und Finanzpolitik vor eine große Herausforderung stellt. Das Wachstum in Ostdeutschland ist weit geringer ausgefallen als zunächst erhofft worden ist, und die Wachstumserwartungen für die westliche Bundesrepublik sind ebenfalls deutlich nach unten korrigiert worden. Auch die alten Bundesländer sind nun von der Vergangenheit eingeholt worden. Sie sind zunächst nur in geringem Umfang an den Lasten für den Aufbau in Ostdeutschland beteiligt worden. Ein gesamtdeutscher Finanzausgleich, über den Bund und Länder jetzt verhandeln, wird nun den alten Ländern eine weitaus höhere Beteiligung an den Aufbaumaßnahmen im Osten abverlangen. Die staatliche Finanzpolitik hat die Belastungen infolge der massiven Transferleistungen in die neuen Bundesländer bisher vornehmlich durch eine überaus starke Erhöhung der Verschuldung finanziert.