Sie sind in der heutigen Welt das markanteste Zeichen von Aktivität der Vereinten Nationen (VN): die Peace-keeping Operations unter Einsatz jener "Blauhelme", die 1988 mit dem Friedens-Nobelpreis ausgezeichnet wurden - die "Blauhelme", keineswegs die VN insgesamt! Dabei kommen "Blauhelme" in der Charta der VN gar nicht vor. "Erhaltung des Friedens" ist irgendwo zwischen "friedlicher Beilegung von Streitigkeiten" (Kap. VI) und "Maßnahmen bei Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen" (Kap. VII) angesiedelt. Aus der Logik der Charta ist diese Lücke kaum zu beanstanden.
Denn ihr Art. 1 verspricht der Menschheit "wirksame Kollektivmaßnahmen, um... Angriffshandlungen zu unterdrücken". Gewaltfreie Mittel zwischenstaatlicher Politik, gemeinhin "Diplomatie" genannt, sind nur solange gefragt, wie die Schwelle zwischen "Streitigkeit" (Art. 33/34) und "Drohung" (Art. 39) nicht überschritten ist. Danach sind "Maßnahmen" angekündigt, für die Kap. VII eine Eskalation von Wirtschaftssanktionen (Art. 41) bis zur militärischen Gewalt (Art. 42 ff.) beschreibt. Die Schwelle zwischen Diplomatie und Militärgewalt ist allerdings abstrakt, denn in der Praxis des zwischenstaatlichen wie des zwischenmenschlichen Verkehrs ist kaum ein Streit vorstellbar, der keinerlei Drohung enthielte.