Anhang: Investitionen in die Wettbewerbsfähigkeit Europas
Anhang: Investitionen in die Wettbewerbsfähigkeit Europas
Die Kommissionsanalyse der transeuropäischen Netze wie auch großer Umweltvorhaben und deren Finanzierungsbedarf kann wie folgt zusammengefaßt werden:
1. Verkehr und Energie: 250 Milliarden ECU bis zum Jahr 2000 (95 Milliarden ECU für vorrangige Vorhaben) Das Verkehrsinfrastrukturnetz soll unseren Bürgern ein rascheres, sichereres und billigeres Reisen ermöglichen und dadurch die Wettbewerbsfähigkeit verbessern. Außerdem sollen sie auch eine Verbindung zu Mittel- und Osteuropa sowie zu Nordafrika bilden. In den nächsten 15 Jahren werden insgesamt rund 400 Milliarden ECU für Investitionen in die transeuropäischen Verkehrs- und das Energienetz, darunter rund 220 Milliarden ECU bis 1999, erforderlich sein. Artikel 129 b des Vertrags zeigt deutlich, wie vorzugehen ist. Die Gemeinschaft *) legt eine Reihe von Leitlinien für Vorhaben von gemeinsamem Interesse fest.
Dann unterstützt sie die finanziellen Anstrengungen der Mitgliedstaaten (Durchführbarkeitsstudien, Darlehensbürgschaften oder Zinszuschüsse). Sie kann auch zur Koordinierung der einzelstaatlichen Maßnahmen beitragen und mit dritten Ländern zusammenarbeiten. Die wichtigsten Leitpläne sind von der Kommission vorgeschlagen bzw. vom Rat und Parlament beschlossen worden. Die Kommission hat für die nächsten fünf Jahre eine Reihe prioritärer Vorhaben ausgewiesen: 26 Verkehrsvorhaben (82 Milliarden ECU) und 8 Energievorhaben (13 Milliarden ECU).
2. Telekommunikationswesen: 150 Milliarden ECU bis zum Jahr 2000 (67 Milliarden ECU für vorrangige Vorhaben) Ein System von "Datenschnellstraßen" für die Gemeinschaft soll die besten Voraussetzungen für die Schaffung, Verwaltung und Übertragung von Daten sowie den Zugriff auf Daten bieten. Das erfordert - die Schaffung von Infrastrukturen (kabel- und landoder satellitengestützte Funkverbindungen) einschließlich integrierter Digitalnetze; - die Entwicklung von Dienstleistungen (elektronische Bilder, Datenbanken, elektronische Post); - die Förderung von Anwendungen (Telearbeit, Teleausbildung und Verbund von Behörden). Bis zum Ende des Jahrhunderts könnten Investitionen in Höhe von schätzungsweise 150 Milliarden ECU getätigt werden. Die Kommission hat für die Zeit von 1994 bis 1999 eine Reihe vorrangiger Vorhaben mit einem Volumen von 67 Milliarden ECU ausgewiesen.
3. Umwelt: 174 Milliarden ECU für große Umweltvorhaben bis zum Jahr 2000 Die Umwelt ist ein Teil der transeuropäischen Netze. Beispielsweise soll der kombinierte Verkehr einen Teil des Straßenverkehrs auf die Schiene verlagern. Die Kommission verfügt jedoch über ausreichend große Umweltprogramme, die für eine finanzielle Unterstützung durch die Gemeinschaft in Frage kommen. Diese Projekte betreffen insbesondere die Wasserwirtschaft, die Behandlung städtischer Abwässer, die Erneuerung von Wasserversorgungssystemen sowie die Sanierung des Mittelmeers und der Ostsee mit einem Gesamtkostenaufwand von schätzungsweise 314 Milliarden ECU im Laufe von 12 Jahren bzw. von 174 Milliarden bis zum Ende des Jahrhunderts. Die Gemeinschaft könnte 1994 bis 1999 eine Finanzhilfe von rund 25 Milliarden ECU für diesen Umweltbereich gewähren.
4. Finanzierung der transeuropäischen Netze und der großen Umweltvorhaben Der größte Teil dieser Investitionsmittel wird von den Mitgliedstaaten über private Investoren (insbesondere im Telekommunikationsbereich) oder über öffentliche Unternehmen aufzubringen sein. Die Gemeinschaft kann jedoch, wie im Vertrag vorgesehen, die finanziellen Anstrengungen der Mitgliedstaaten unterstützen und sich um den Einsatz von Privatkapital *) bemühen. Das erfordert die in der folgenden Tabelle aufgeführten Finanzinstrumente, von denen einige bereits bestehen und zwei neu sind ("Unions-Schuldverschreibungen" und "Wandelschuldverschreibungen").
Die neuen Finanzierungsinstrumente werden für Vorhaben benötigt, die ausdrücklich in die Master Plans aufgenommen worden sind, und sollen die für allgemeinere Zwecke bestimmten Darlehen der Europäischen Investitionsbank ergänzen. Die veranschlagten Haushaltsmittel bewegen sich im Rahmen der in Edinburgh festgelegten Obergrenzen. Zusätzliche Finanzmittel aus dem Haushalt der Mitgliedstaaten würden nicht benötigt. Bei den neuen Finanzierungsinstrumenten wären Kapital und Zinsen von den Trägem der Vorhaben zurückzuzahlen, während der Gemeinschaftshaushalt die Rückzahlung der Unions-Schuldverschreibungen absichern und das Kapital des Europäischen Investitionsfonds für die Wandelschuldverschreibungen zur Verfügung stehen sollen. Es bestünde keine Gefahr einer Destabilisierung der Kapitalmärkte, da die in Frage kommenden Beträge weniger als ein Prozent der Eurobonds und der Bankkredite ausmachen.