"Schon bald nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland haben alle demokratischen Kräfte die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts als eine Aufgabe von größter moralischer und menschlicher Tragweite angesehen und als solche auch behandelt." Diese oft zitierten Worte stehen am Beginn der sechsbändigen Restitutions- und Entschädigungsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland, herausgegeben vom Bundesfinanzministerium in Zusammenarbeit mit Walter Schwarz. 1) Sie werden in den letzten Wochen und Monaten gerne durch eine Zahl ergänzt: Über 100 Mrd. Mark, so ist in verschiedenen Zeitungen und Zeitschriften zu lesen, habe die Bundesrepublik bisher für die Entschädigung von NS-Opfern ausgegeben, was im übrigen den Tatsachen entspricht. Perspektivwechsel: Das Bundesentschädigungsgesetz (BEG) wurde bekanntlich 1965 als Schlußgesetz konzipiert, so daß ab 1969 Neuanträge unterbunden werden sollten. Unter die Entschädigungsleistungen, ohnehin stark forciert von internationalem Druck, sollte ein Schlußstrich gezogen werden.
Das Jahr 1976 entpuppte sich als Krisenjahr für die DDR-Regierung, von dem sie sich nicht mehr erholen sollte. Schon vor der Ausbürgerung Wolf Biermanns sorgte der Feuertod des Pfarrers Oskar Brüsewitz für Unruhe.