Bild: Wehende Flaggen der Europäischen Union vor dem Gebäude des Europäischen Parlaments in Straßburg (IMAGO / Ardan Fuessmann)
Angesichts der neoimperialistischen Ambitionen der Regierung Trump, die, gemeinsam mit Russland und China, auf eine neue multipolare Großraumordnung abzuzielen scheint, wird die Europäische Union vor allem als Verteidigerin des Völkerrechts und der regelbasierten Weltordnung der Nachkriegszeit wahrgenommen. Dabei entfernt sich die EU selbst in letzter Zeit mehr und mehr von ihrer universalistischen Ausrichtung, kritisiert der Historiker Kiran Klaus Patel.
Manche Veränderungen vollziehen sich so schleichend, dass man sie kaum wahrnimmt. Eine solche Tendenz lässt sich gegenwärtig in der EU beobachten, wie drei Momentaufnahmen verdeutlichen: Im vergangenen November einigte sich die Runde der Umweltminister auf ein neues Klimaziel für 2040, das klar unter dem Vorschlag der Kommission und noch viel deutlicher unter den Empfehlungen der Wissenschaft für den Weg in eine klimaneutrale Zukunft liegt.
Die Asylreform, die im Juni 2026 in Kraft treten wird, stellt noch stärker als die bisherigen Regelungen die Abwehr- und Sicherheitsinteressen der EU über jene von Schutzbedürftigen und über die Universalität der Menschenrechte.
Und ebenfalls im letzten November stimmte eine Mehrheit im EU-Parlament für eine Aufweichung des Lieferkettengesetzes. Die Verpflichtung für Unternehmen, Standards wie das Verbot von Kinderarbeit und Ausbeutung einzuhalten, wurden damit deutlich reduziert. Hoffnungen auf Bürokratieabbau und Wirtschaftswachstum in Europa erhielten den Vorrang vor Menschenrechten. Die Abstimmung im Europäischen Parlament verlief zudem äußerst kontrovers, da Abgeordnete der Europäischen Volkspartei, der unter anderem die CDU und die CSU angehören, mit jenen der Fraktionen am rechten Rand des EP abstimmten.
Europa zwischen universalen und partikularen Orientierungen
Man kann diese drei Momentaufnahmen als Teil des politischen Alltagsgeschäfts im fernen Brüssel verstehen und ihnen keine besondere Bedeutung beimessen. Man kann sie in eine Enttäuschungsgeschichte einreihen, derzufolge die EU sich zunehmend politisch nach rechts bewegt. Aufschlussreicher aber ist es, sie in einem übergreifenden Koordinatensystem zwischen universalen und partikularen Orientierungen zu verorten. Dann zeigt sich, dass sich die EU gegenwärtig verstärkt in eine postuniversalistische Richtung bewegt; dass universal gedachte Werte und Normen zunehmend unter Druck geraten. Statt der Orientierung an übergreifenden Menschheitszielen – wie Klimaneutralität oder Menschenrechten – gewinnen partikulare Interessen an Einfluss – seien es diejenigen spezifischer Mitgliedstaaten, Interessengruppen oder auch der EU als solcher. Kurzfristige Zeithorizonte haben den Vorrang vor langfristigen und nachhaltigen Zielen.
Deswegen greift es zu kurz, wenn man all dies auf einen Gegensatz zwischen liberal und autoritär oder zwischen links und rechts reduziert. Anders gesagt: Es geht vermehrt um »uns, hier und jetzt« und nicht um eine Orientierung an Übergreifendem. Das Partikulare schiebt sich vor universal grundierte Ansprüche.
Das Spannungsverhältnis von universal und partikular gedachten Orientierungen ist dem europäischen Integrationsprozess seit seinem Beginn in den 1950er Jahren eingeschrieben. Allerdings behielt das Universale häufig die Oberhand. Einen universaleren Wert als Frieden, der Letztbegründung europäischer Einigung, gibt es nicht. Genau dieses Ziel stellte Robert Schuman in den Mittelpunkt jener Rede, die gemeinhin als Startschuss auf dem Weg zur heutigen EU gilt. In seiner Erklärung vom 9. Mai 1950 schlug der damalige französische Außenminister vor, eine »Solidarität der Produktion« in den Bereichen Kohle und Stahl zu schaffen, damit »jeder Krieg zwischen Frankreich und Deutschland nicht nur undenkbar, sondern materiell unmöglich ist«. Sein Anliegen griff weit über Europa hinaus, wenn er betonte: »Diese Produktion wird der gesamten Welt ohne Unterschied und Ausnahme zur Verfügung gestellt werden, um zur Hebung des Lebensstandards und zur Förderung der Werke des Friedens beizutragen.«[1] Europa legte die Latte sogar noch höher: Tendenziell behaupteten die EU und ihre Vorläuferorganisationen, ein Modell für eine bessere Welt zu sein. Auf allgemeinen Prinzipien beruhend, erhob die europäische Einigung Anspruch auf universale Gültigkeit.
Risse im universalen Kitt
In der Praxis blieb der Integrationsprozess immer deutlich hinter solchen hehren Prätentionen zurück. Wenn sich in den 1950er Jahren sechs kapitalistische Demokratien in der Westhälfte des Kontinents zusammenschlossen, beförderten sie zwar den Frieden untereinander, aber zugleich heizten sie damit den Ost-West-Konflikt an. Noch deutlicher wird die Kluft zwischen universalem Anspruch und partikularer Praxis am Umgang mit Ländern des Globalen Südens. In seinen Anfangsjahren hatte der Einigungsprozess Züge eines spätkolonialen Projekts, das Länder wie Algerien, Kongo oder Senegal in dauerhafter Abhängigkeit von Europa halten sollte. Ein an universalen Maßstäben ausgerichteter Zugang zu Wohlstand, Partizipation und Frieden war keineswegs für alle Menschen gleichermaßen vorgesehen. Gerade in der Bundesrepublik hat man diese Risse im universalen Kitt des Einigungsprojekts stets gerne übersehen.
Besonders deutlich zeigte sich der universale Anspruch des Einigungsprozesses in den 1990er und 2000er Jahren. Im ökonomischen Bereich, in dem die Kompetenzen der EU ihren Ursprung hatten und sich weiterhin bündelten, machte sich die Union damals zu neuen Ufern auf. Beflügelt durch den Kompetenzgewinn des Maastrichter Vertrags von 1992, mehrere Erweiterungsrunden und günstige Rahmenbedingungen nach dem Ende des Kalten Krieges, setzte sie auf den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Personen und Kapital. Man kann das neoliberal und problematisch finden – und dennoch war auch dieses Programm einem universalistisch gedachten Prinzip verpflichtet.
Das Inkrafttreten der Grundrechte-Charta 2009 signalisierte zudem, dass die EU keineswegs mehr nur ein Wirtschaftsprojekt sein sollte, sondern weit darüber hinausreichende Ambitionen auf allgemeine Geltung und Gültigkeit vertrat.
Modell für regionale Zusammenarbeit
Besonders deutlich wird das Universale
an jener Modellrolle, welche die EU für sich im Verhältnis zu anderen regionalen Zusammenschlüssen auf internationaler Ebene beanspruchte. Man beriet zum Beispiel ASEAN, die Vereinigung Südostasiatischer Nationen. Die EU verstand sich als Vorbild für den Gemeinsamen Südamerikanischen Markt Mercosur und wurde in Brasilien, Argentinien und anderswo teilweise tatsächlich so gesehen. Richter des Europäischen Gerichtshofs reisten nach Quito, um den Gerichtshof der Andengemeinschaft zu beraten. Und als 2002 die Afrikanische Union aus der Organisation für Afrikanische Einheit hervorging, liefen nicht nur in Brüssel die Tastaturen heiß, um einen Abgleich mit dem europäischen Einigungsprozess und der Gründung der EU genau eine Dekade davor herzustellen; dasselbe galt für die Wissenschaft. Trotz gewisser Krisen schien die europäische Integration ein klares Momentum zu haben und sich kontinuierlich in Richtung Erweiterung, Vertiefung und Universalisierung zu entwickeln.
Die Polykrisen der letzten eineinhalb Dekaden haben diese Schwungkraft auf die Probe gestellt. Immer wieder gelang es der EU, sich wachsenden Herausforderungen zu stellen, der Tendenz zu Fragmentierung und partikularen Gegenentwürfen entgegenzustemmen und sich an universalistischen Maßstäben zu orientieren. Die ambitionierten Klimaziele des Green Deal, den Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen zu Beginn ihrer ersten Amtsperiode 2019 als zentrales Ziel ausgab, verstanden sich als Beitrag zur Lösung eines drängenden Menschheitsproblems. Die Unterstützung der Ukraine seit der Vollinvasion von 2022 orientiert sich an allgemeinen Maßstäben des Völkerrechts, und der Beginn formeller Beitrittsverhandlungen im Sommer 2024 ist ebenfalls in diesem Licht zu sehen. Auch im Innern steht die EU in wichtigen Fragen weiterhin für einen universalistischen Ansatz und kämpft darum, diesen gegen nationale Widerstände durchzusetzen. Ein Beispiel dafür bildet die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom letzten November, dass Polen im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen anerkennen muss.[2] Viele dieser Entscheidungen stehen heute jedoch unter massivem Druck. Der Green Deal etwa wird nicht nur durch die reduzierten Klimaziele für 2040 infrage gestellt, sondern auch durch scheinbar nachrangige Maßnahmen wie den Neuentwurf der Lieferkettenrichtlinie, der sich auch auf Umweltfragen auswirkt.
Die – vordergründig betrachtet – größte Herausforderung an ihren universalen Anspruch hat die EU erstaunlich gut gemeistert. Kein Prozess hat das seit den Gründungsverträgen verfolgte Ziel eines »immer engeren Zusammenschlusses« klarer herausgefordert als der Brexit. Das Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus der EU löste jedoch keine Kettenreaktion weiterer Austritte aus, ganz im Gegenteil. War Mitte der 2010er Jahre, besonders im rechtspopulistischen Lager, häufig von »Frexit«, »Nexit« oder »Dexit« die Rede, steht die AfD mit ihren Austrittsphantasien heute recht allein da.
Der universale Gehalt der EU wird heute vielmehr verstärkt aus einer anderen Richtung herausgefordert, nämlich im Innern, das heißt von Regierungen und Parteien, die Teil des »Projekts Europas« bleiben, dieses allerdings ganz auf ihren partikularen Interessen ausrichten wollen. Viele dieser Positionen weisen in eine rechtsautoritäre Richtung. Aber auch die Linke ist davon nicht gefeit. So betont etwa der Präsident der Europäischen Linken, Walter Baier, in Bezug auf den Ukrainekrieg, dass ein »dauerhaftes Friedensabkommen auf einer ehrlichen Reflektion der Gründe des Krieges, seiner Vorgeschichte und der Interessen aller beteiligter Parteien basieren« müsse.[3] Statt des universal angelegten Völkerrechts findet sich hier eine nur scheinbar ausgleichende, de facto aber die partikularen Interessen Russlands berücksichtigende Position.
Es geht aber nicht nur um Verbleib oder Austritt beziehungsweise die (fehlende) Orientierung an allgemeinen Werten und Normen. Hinzu kommt, wie bereits bemerkt, eine Verkürzung der Zeithorizonte. Kurzfristige Partikularinteressen erhalten die Präferenz vor langfristigen, universal gedachten Bestrebungen. So zu lesen ist etwa die aktuelle Debatte über einen Abschied vom Verbrenner-Aus. Die Nebelkerze des Stichworts Zukunftsoffenheit soll dabei verdecken, dass es keine klare Vorstellung davon gibt, wie die Klimaziele dennoch erreicht werden sollen.
Was man früher über Berlin sagte, trifft für den europäischen Einigungsprozess schon immer zu: Er ist dazu verdammt, immerfort zu werden und niemals zu sein.[4] Die grundlegenden Verträge wurden mehrmals neu verhandelt; in wesentlichen Fragen bestimmen die Hauptstädte der Mitgliedstaaten weiterhin über Ausrichtung und Schicksal der Europäischen Union. Angesichts des immensen Bedeutungsgewinns rechtspopulistischer Parteien auf nationaler Ebene ist es keine große Überraschung, dass entsprechende Positionen auch in Brüssel an Bedeutung gewinnen.
Vertretung nationaler Anliegen
In Deutschland findet das jedoch nur wenig Aufmerksamkeit, wiewohl Berlin einen wesentlichen Einfluss auf die Ausrichtung der EU nehmen kann – und das einmal in Brüssel Beschlossene die Bundesrepublik nachhaltig prägt. Unter dem Stichwort »nationaler Interessen« vertritt Berlin in der EU zudem in den letzten Jahren häufig partikulare Positionen, sei es bei den Lieferketten oder etwa in der Migrations- oder der Umweltfrage. Ließ sich dies unter der Regierung Scholz tendenziell auf politisches Chaos, gerade in der Europapolitik, zurückführen, ist dies unter der Regierung Merz durchaus gewollt.
Politische Ordnungen sind häufig durch Erosion im Innern stärker bedroht als durch Anfeindungen von außen. Das gilt auch für die EU der Gegenwart.
Gewiss, nicht alles an ihrer lange Zeit prägenden Orientierung am Universalen war positiv, schlägt dieser Ansatz doch leicht in Überlegenheitsgefühl und Missionierungsdrang um. Eines aber steht fest: Die schleichende Hinwendung zum Postuniversalen, die man momentan beobachten kann, ist deutlich problematischer.
[1] Vgl. »Die Schuman-Erklärung vom Mai 1950« in deutscher Übersetzung unter european-union.europa.eu.
[2] Urteil des EuGH (Große Kammer), 25.11.2025, Rs. C-713/23, curia.europa.eu.
[3] Walter Baier, Peace in Ukraine – Peace in Europe, european-left.org (Übersetzung durch den Autor).
[4] Die Formulierung prägte 1910 Karl Scheffler, Berlin – ein Stadtschicksal, neu hg. von Florian Illies, Berlin 2015.