„Herr Krenz, Sie sind damit verhaftet“, sagte der Vorsitzende Berliner Landrichter Josef Hoch am Ende seiner Urteilsbegründung. Der zu sechseinhalb Jahren verurteilte ehemalige Staatsratsvorsitzende der DDR Egon Krenz wurde noch im Gerichtssaal festgenommen und abgeführt.
Die Frage nach der Rechtsgrundlage für die Urteile mußte sich das Berliner Landgericht im Politbüroprozeß gegen Egon Krenz, Günter Schabowski und Günther Kleiber erst gar nicht stellen: Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht hatten den Weg längst geebnet. Für das Landgericht ging es im Grunde nur noch um die Frage, ob die Angeklagten wegen aktiven Tuns oder Unterlassens zu verurteilen seien, und wie hoch die Strafen ausfallen sollten.
Als die Staatsanwaltschaften und Gerichte anfingen, die sogenannten Mauerschützen anzuklagen und zu verurteilen, und der Mahnruf erscholl, man solle nicht wieder die Kleinen hängen und die Großen laufen lassen, war klar, daß unter allen Umständen ein Weg gefunden werden mußte, auch die höheren Chargen der DDR-Hierarchie strafrechtlich zu verfolgen. Richter sind fast immer guten Glaubens und ebensooft besten Willens, den Zeitgeist nicht zu verfehlen. Deshalb ist auch kein Nazi-Richter wegen Rechtsbeugung verurteilt worden – das wird jetzt an DDR-Richtern nachgeholt. Für den guten Willen sorgt das einst gesund genannte Volksempfinden.