Ausgabe April 2003

Sondervollmachten der Staatsorgane auf die Dauer des Ausnahmezustands

Serbien nach dem Tod von Zoran Djindjic: Maßnahmen am Tag danach (Wortlaut)

Am 12. März 2003 erlag der serbische Premier Zoran Djindjić (*1952) einem Attentat, hinter dem Belgrads gefährlichste Mafia-Bande „Clan von Zemun“ vermutet wird. Darüber hinaus betrachte man die Tat, so Montenegros Ministerpräsident Milo Djukanović, „als Schlag gegen die Reformkräfte in Serbien und gegen die Demokratiebewegung in weiteren Regionen“. Entsprechend heftig waren die ersten Regierungsmaßnahmen. Als amtierender Ministerpräsident wurde Vizepremier Nebojša Čović (*1958) gewählt, ein erfahrener Vorkämpfer gegen Terrorismus und Verbrecher, der als Kosovo-Beauftragter der Regierung seine Befähigung für Krisenmanagement bewiesen hat. Unter seiner Führung konstatierte die Regierung „eine Bedrohung der Verfassungsordnung und Sicherheit der Republik Serbien“ und verlangte von der amtierenden Präsidentin Nataša Mićić, gestützt auf Artikel 83 der serbischen Verfassung, den „Ausnahmezustand“ (vanredno stanje) auszurufen. Die Präsidentin kam diesem Verlangen nach, „um eine entschlossene Abrechnung des Staates mit dem organisierten Verbrechen“ zu ermöglichen. Wir dokumentieren im Folgenden die Einzelmaßnahmen, dazu erste Verfügungen der Armee, der bei einem Ausnahmezustand Polizeifunktionen im Lande zufallen.*

Anordnung von Maßnahmen, die während des Ausnahmezustands gelten

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