Zur ordnungspolitischen Neujustierung des Gesundheitssektors
Alle vier bis fünf Jahre gibt es eine größere oder kleinere Gesundheitsreform.1 Die sich jetzt abzeichnende, im Konsens aller Parteien entstehende Reform ist dabei ohne Beispiel: Keine der bisherigen Krankenversicherungsreformen der Nachkriegsgeschichte enthält derart einseitige und umfängliche Lastenverschiebungen. Und bislang einmalig ist die ordnungspolitische Neujustierung, die bewährte Gestaltungselemente der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aushöhlt, zur Entsolidarisierung der Versicherten führt und ihr Vertrauen in die GKV nachhaltig beeinträchtigt.
Die beschlossenen Maßnahmen2 lassen sich thematisch zusammenfassen in: 1. finanzielle Umschichtungen: Leistungsausgrenzungen, Zuzahlungserhöhungen, steuerfinanzierte Bundeszuschüsse, Umfinanzierungen beim Zahnersatz und Krankengeld sowie Erhöhung von Rentnerbeiträgen; 2. Elemente der privaten Krankenversicherung (so genannte Entscheidungsoptionen für Patienten): Kostenerstattung, Wahltarife, Bonusregelungen, Kostentransparenz; 3. qualitätsorientierte Maßnahmen im Versorgungsbereich: medizinische Versorgungszentren, Qualitätsinstitut, integrierte Versorgung, Hausarztsystem, Qualitätswettbewerb, Prävention, 4.