Die kommerzielle Anwendung der grünen Gentechnik, das ist bislang vor allem die Herstellung gentechnisch veränderten Saatguts und darauf abgestimmter Pflanzenschutzmittel, ist in jüngster Zeit von mehreren Seiten unter Druck geraten. Diesen Druck erzeugt zu einem guten Teil die anhaltend hohe Inakzeptanz der Verbraucher gegenüber entsprechenden Produkten nicht nur in Europa, sondern in zunehmendem Maße auch in den Vereinigten Staaten. Vor dem Hintergrund einer massiven Ablehnung von Nahrungsmitteln mit gentechnisch veränderten Zutaten durch die Konsumenten haben in Europa bislang sieben große Handelsketten entsprechende Produkte aus ihrem Sortiment genommen; gleichzeitig erklärten Lebensmittelkonzeme wie Nestlé und Unilever, auf entsprechende Zutaten in ihren Produkten bis auf weiteres zu verzichten. Zudem hat die EU-Kommission sich im Rahmen der Novellierung der Freisetzungsrichtlinie von 1990 im Sommer dieses Jahres nicht nur auf eine Verschärfung der Zulassungsbedingungen für gentechnisch veränderte Agrarprodukte, sondern auch auf ein Defacto-Moratorium für entsprechende Zulassungen bis zu ihrem Inkrafttreten im Jahr 2002 verständigt.
Es hätte ein Durchbruch werden können – für Umwelt und Nachhaltigkeit, aber auch für die Entbürokratisierung, der sich Regierungen und Parteien so gerne verschreiben. Doch was nun zum 12. August im EU-Gebiet Gesetzeskraft erhält, erreicht weder das eine noch das andere.