Am Rande der dreijährigen Verhandlungen über ein Zuwanderungsgesetz wurde erstmals seit 1991 auch an der Kontingentregelung für jüdische Einwanderinnen und Einwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion gerüttelt. Selbst wenn im abschließenden Gesetzentwurf keine Änderungen an der bestehenden Regelung festgeschrieben werden, bleiben die diskutierten Einschränkungen hochbrisant, zumal die ursprünglich von der Innenministerkonferenz beschlossene Kontingentregelung jederzeit von dieser geändert werden kann - und offenbar auch soll. In der Diskussion über das Zuwanderungsgesetz haben dem Vernehmen nach auch mehrere Innenminister der Länder Änderungsbedarf im Sinne einer Begrenzung der jüdischen Einwanderung angemeldet, wegen der "hohen Sensibilität" des Themas allerdings eher leise.
Nun sind die hiesigen Innenminister in Bund und Ländern nicht für übertriebene Vorsicht bekannt. Geht es um die jüdische Präsenz in Deutschland, hält man sich aufgrund der mahnenden deutschen Geschichte jedoch üblicherweise vor politisch nicht korrekt erscheinenden Anmerkungen zurück. Umso problematischer erscheint daher die zweischneidige Anregung, die der Zentralrat der Juden in Deutschland den Aposteln der Zuwanderungsbegrenzung unterbreitet hat.