Sich in interne Streitigkeiten eines fremden Landes einzumischen, verlangte schon immer, vorher klug abzuwägen. Stets sind Aspekte der eigenen nationalen Interessen, der Bündnisse und Vertragsverpflichtungen, des globalen Gleichgewichts und des Völkerrechts zu berücksichtigen. Seit dem 20. Jahrhundert stellt sich die Sache noch erheblich komplizierter dar, weil die genannte Kombination um humanitäre Überzeugungen und Erwägungen ergänzt wurde, die sich vor allem der zeitgenössischen Erfahrung mit planmäßiger Grausamkeit und ideologisch motiviertem Genozid während des Zweiten Weltkriegs und danach verdanken.
Eine humanitäre Militärintervention in einem anderen Land, wie sie sehr viele Menschen zur Unterstützung des libyschen Volksaufstandes gegen die groteske Diktatur des Oberst Muammar-al-Gaddafi herbeigewünscht haben, kann von moralischen Überzeugungen beseelt sein (wobei es sich im gegebenen Fall eher ganz einfach um moralische Empörung über die Art und Weise, wie Gaddafi herrscht, handelt); sie kann religiös begründet sein oder in abstrakten Gerechtigkeitsvorstellungen wurzeln, aber auch auf geltendem Völkerrecht fußen.
Sie kann aber auch eine furchtbare Fehlleistung sein.